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  • Veröffentlichungsdatum 05.07.2024
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Ab 1. Juli Kassenleistung: Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen startet

Ab dem 1. Juli 2024 ist die Systemische Therapie zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung abrechenbar. Voraussetzung für Vertragspsychotherapeut*innen ist eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Das Verfahren kann bei Kindern und Jugendlichen in Form einer Einzeltherapie, als Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Auch ein spezifisches Mehr-Personen-Setting ist möglich. Bei diesem werden wichtige Bezugspersonen der Patient*in mit einbezogen in die Behandlung. Die Systemische Therapie kann als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden durchgeführt werden sowie als Langzeittherapie mit bis zu 48 Sitzungen.

Gesonderte Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind nicht erfolgt. Es gelten die bestehenden Gebührenordnungspositionen der Systemischen Therapie und die Regelungen im EBM zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen.