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  • Veröffentlichungsdatum 14.05.2019
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Abrechnung von Videobehandlung noch nicht möglich!

Die ersten Hürden sind genommen. Mit der Änderung der Musterberufsordnung der Psychologischen Psychotherapeuten*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen durch den Deutschen Psychotherapeutentag sind die notwendigen berufsrechtlichen Grundlagen erfolgt. Danach ist eine Videobehandlung unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflichten ermöglicht.

Der persönliche Kontakt bleibt der Standard der psychotherapeutischen Behandlung, eine Videobehandlung kann in bestimmten Kontexten sinnvoll sein. Eingangsdiagnostik, Aufklärung und Indikationsstellung haben immer im persönlichen Kontakt zu erfolgen.

Zum 15.04.2019 wurde nun auch die Psychotherapie-Vereinbarung geändert, so dass zukünftig die Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen über zertifizierte Videodienste möglich sein wird. Eine Auflistung der durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Anbieter werden wir in Kürze zur Verfügung stellen. Im nächsten Schritt wird der Bewertungsausschuss die Finanzierung der Leistungen im EBM umsetzen. Dann können frühestens ab dem 01.10.2019 auch psychotherapeutische Leistungen per Video erbracht werden.