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  • Veröffentlichungsdatum 23.10.2018
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Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Mehr Möglichkeiten in der Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung

Am 18.10.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zur Verbesserung der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung erlassen (https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/768/). Dieser wird in den nächsten Wochen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Im Anschluss werden die notwendigen Regelungen in der Psychotherapievereinbarung und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verhandelt. Es wird also noch etwa 6-8 Monate dauern, bis die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die neuen Regelungen gehen auf eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (DGSGB) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zurück und sind unter Mitarbeit der DPtV im Unterausschuss Psychotherapie des G-BA erarbeitet worden.

Durch die neuen Regelungen können demnächst bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung insgesamt 250 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde und 6 Probatorische Sitzungen durchgeführt und zusätzliche Bezugspersonenstunden beantragt werden, wie bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen. Das genaue Verhältnis und der Umfang der zusätzlichen Kontingente müssen dann im nächsten Schritt innerhalb der Psychotherapievereinbarung geregelt werden. Die genannten Veränderungen gelten für die Psychotherapie von Patienten, die eine Diagnose aus dem Bereich F70 – F79 (Intelligenzstörungen) aufweisen. Den vollständigen Beschlusstext finden Sie unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3528/2018-10-18_PT-RL_zusaetzliche-Regelung-Behinderung.pdf und die Tragenden Gründe hier https://www.g-ba.de/downloads/40-268-5334/2018-10-18_PT-RL_zusaetzliche-Regelung-Behinderung_TrG.pdf