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  • Veröffentlichungsdatum 01.07.2024
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Änderungen in der neuen Approbationsprüfung geplant

Die staatliche Approbationsprüfung, die sich an den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie anschließt, besteht gemäß Approbationsordnung Abschnitt 2 aus einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit fünf Stationen zu je fünf Kompetenzbereichen (Patientensicherheit, therapeutische Beziehungsgestaltung, Diagnostik, Patienteninformation und Patientenaufklärung und leitlinienorientierte Behandlungsempfehlung) sowie einer mündlich-praktischen Fallprüfung. Für die psychotherapeutische Gesprächssituation zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in in der Parcoursprüfung kommen Schauspielpersonen zum Einsatz, die die Patient*innen simulieren und vorab entsprechend geschult werden.

Erste Approbationsprüfungen in dem Format haben bereits stattgefunden. Es wurde dabei die Erfahrung gemacht, dass die Umsetzung der Prüfung für die Universitäten sehr viele zeitliche und finanzielle Ressourcen in Anspruch nimmt und daher auf Dauer in der Form nicht durchführbar ist. Daher hat sich der Gesetzgeber Erleichterungen überlegt und sieht in einem aktuellen Referentenentwurf folgende wesentliche Änderungen in der Approbationsordnung vor:

  • Beibehaltung der Parcoursprüfung, jedoch Zusammenfassung der fünf Stationen auf zwei und dadurch eine Verringerung der Prüfungszeit von 2,5 auf 1,17 Stunden.
  • In jeder Station sollen dabei zwei der Kompetenzbereiche geprüft werden, wobei der Kompetenzbereich therapeutische Beziehungsgestaltung in beiden Stationen abgefragt werden soll.
  • Festlegung einer Quote von 20 % für Prüfungsaufgaben aus dem Kinder- und Jugendbereich.

Unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden fand am 24.Juni zu diesem Entwurf eine Anhörung durch das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statt, an dem Barbara Lubisch, stellvertretende Bundesvorsitzende der DPtV, teilnahm und Stellung beziehen konnte:

Die DPtV begrüßt die grundsätzliche Beibehaltung der anwendungsorientieren Parcoursprüfung und kann die Reduzierung auf zwei Stationen mittragen. Auch die Mindestquote für Prüfungsfragen aus dem Kinder- und Jugendbereich wird unterstützt. Für die Aufteilung der Kompetenzbereich auf die zwei Prüfungsstationen schlagen wir vor, zum einen Diagnostik und leitlinienorientierte Behandlung und zum anderen Patientensicherheit und therapeutische Beziehungsgestaltung jeweils zusammenzufassen.

Auch die Studierenden waren durch Felix Kiunke von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) bei der Anhörung vertreten und konnten ihre Interessen anbringen. Insgesamt wird das Prüfungsformat von den Studierenden als sehr positiv wahrgenommen. Felix Kiunke trug vor, dass es wünschenswert wäre, wenn die Prüfenden Nachfragemöglichkeiten hätten, damit die Studierenden bestimmte Entscheidungen im Gespräch mit den Simulationspatienten und – Patientinnen anschließend fachlich erklären können. Dies sei bewusst nicht Teil der Prüfung, so Andrea Becker vom BMG, um eine bundesweit möglichst einheitliche Prüfungssituation zu gewährleisten.

Außerdem würden die Studierenden ebenfalls eine feste Zuordnung der Kompetenzbereiche zu zwei Stationen als sinnvoll erachten, da dies eine bessere Vorbereitung auf die Prüfung ermöglichen würde.