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  • Veröffentlichungsdatum 04.06.2024
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Anerkennung von Studienleistungen für die Approbationsprüfung

Liebe Studierende,

einige von Euch sind nach Inkrafttreten der Ausbildungsreform vom alten allgemeinen Psychologie-Bachelor in den neuen approbationskonformen Bachelor umgestiegen. Sollte es nachträglich, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung, Schwierigkeiten bei der Anerkennung im alten Bachelor erbrachter Leistungen von Seiten der Landesprüfungsämter geben, dann empfehlen wir einen Härtefall geltend zu machen.  

Zum einen fiel der Wechsel vom alten auf das neue System mitten in die Zeit der Corona-Pandemie mit erschwerten Bedingungen beim Studium und zum anderen stellt der Wechsel vom alten auf das neue System an sich eine schwierige Situation dar, weil vieles von den Universitäten erstmal neu eingeführt und in der Praxis erprobt werden muss. Wir ermutigen Euch, sich bei Schwierigkeiten bei der Prüfungsanmeldung entsprechend an die jeweilige Universität mit der Bitte um Unterstützung zu wenden und mit dem Prüfungsamt ins Gespräch zu gehen.

Die Approbationsprüfung in einem anderen Bundesland durchzuführen ist nicht möglich, den § 20 der Approbationsordnung besagt, dass die Prüfung vor der Stelle des Landes abgelegt werden muss, in dem der oder die Prüfungskanditat*in im Master studiert oder studiert hat.