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  • Veröffentlichungsdatum 01.02.2016
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Anpassung des stationären Personalbedarfs mit PP/KJP am wissenschaftlichen Fortschritt!

„PEPP muss endgültig weg: Für eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen!“ so titelte die SPD Anfang Januar 2016 nach ihrer Klausur. Die Zunahme von Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen, lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz u.a. seien mitverantwortlich für eine Zunahme der Behandlung psychischer Störungen, v.a. auch im stationären Sektor. Die Fallzahlen seien in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken zwischen 2005 und 2013, so die SPD, um 37 % gestiegen. Die DPtV stellt fest: Die personelle Besetzung hingegen nicht. Das neue Entgeltsystem für stationäre Einrichtungen Pauschaliertes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychotherapie, kurz „PEPP, soll eine bedarfsgerechte Versorgung voranbringen. Doch die Erprobung, die seit 2013 läuft, rückt immer stärker ökonomische Aspekte anstelle individueller Versorgungsnotwendigkeiten von Patienten in den Fokus. Dafür ernteten die „PEPP-Initiatoren“ bereits deutliche Kritik (vgl. PsychotherapieAktuell 4/2015 u. 1/2016). Vor allem die Gewerkschaft Ver.di suchte zahlreiche Bündnispartner/innen, um eine Ökonomisierung durch PEPP in den Kliniken aufzuhalten, vgl. Demo vom 27.11.2015, die Meldungen „Kostenpauschalen in der Psychiatrie führen zu Verschlechterungen für Patientinnen und Patienten“ und die Info „Aus für Finanzierungssystem PEPP?“

Mag die eine oder andere Krankenkasse den Wunsch nach Ökonomisierung und Sparpotentialen anders bewerten und protestieren, wie bspw. die Barmer GEK in „Berlin KOMPAKT“- Nr. 1/2016“, der DPtV-Ausschuss für Angestellte befürwortet nur ein zukunftsfähiges Entgelt-Modell. Die Akteure, so der Ausschuss, sollten zu einem „Runden Tisch“ zusammenkommen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Diese müsste v.a. patientenorientiert und evidenzbasiert sein sowie auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie bspw. Leitlinien, entwickelt werden, Alternativüberlegungen von Ver.di et al. sind dabei ebenso heranzuziehen wie die Kompromiss-Idee der BPtK für ein hybrides Modell. Der Angestellten-Ausschuss unterstützt die Kernanforderungen des o.g. Bündnisses an ein Versorgungs- und Entgeltsystem, das insbesondere die realen Bedarfe psychisch kranker Menschen und den notwendigen Aufwand für Therapie und Versorgung abbildet wie auch angemessen vergütet.

  • Wir fordern eine Anpassung des Personalbedarfs an den wissenschaftlichen Fortschritt! Das heißt für die Psychotherapie: „Neue Heilberufe“ (bspw. PP/KJP) müssen in eine Psych-PV aufgenommen und mit adäquaten Entgelten abgebildet werden.
  • Die Leistungen dieser Heilberufe, wie auch die der oft un- oder unterbezahlten Psychotherapeuten in Ausbildung, sind in Kliniken nicht mehr wegzudenken. Sie sollten endlich, in Analogie zu Assistenz- und Fachärzten, adäquat abgebildet und realistisch finanziert werden.

In diesem Sinne fordern wir ein Umdenken in der Gesundheitspolitik. Dies könnte mit einer grundlegend überarbeiteten Psych-PV wie auch mit Anpassungen in einem hybriden Entgeltsystem erfolgen. Ein reines pauschalierendes Entgeltsystem, wie PEPP hingegen, steht im krassen Widerspruch zu einer individualisierten psychotherapeutischen Versorgung.