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  • Veröffentlichungsdatum 11.03.2019
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Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Nach den unzumutbaren Querelen, Fristverlängerungen und Finanzierungslücken der letzten Monate rund um den Anschluss der ambulanten Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur lichtet sich die Angebotsstruktur ein wenig. Nach unseren Recherchen liegen derzeit bis auf einen Anbieter die angebotenen Komplettpakete zur Installation der notwendigen Hard- und Software im Rahmen der erstatteten Kosten.

Praxissoftware:

TI-Komplettpakete
Einmalige Kosten in €

 

Betrieb und Wartung
Lfd. Kosten in €

Preise TI-Aufbaupakete
Einmalige Kosten in €

Betrieb und Wartung
Lfd. Kosten in €

PSYPRAX

2.882,00

82,67

990,00

62,67

Elefant

2.882,00

82,67

990,08

62,67

SMARTY

3.199,00

82,67

/

/

Epikur

2.882,00

82,67

990,00

62,67

PsychoDat

2.882,00

82,67

990,00

62,67

x.isynet

2.880,99

82,11

1.324,47

27,37

Komplettübersicht

Einen Sonderfall stellt die Firma Smarty dar, die leider auch auf unser Wirken hin offenbar keine Möglichkeiten sieht, die Preise des TI-Komplettpaketes analog der anderen Anbieter entsprechend anzupassen. Eine von uns durchgeführte rechtliche Prüfung der derzeitigen Finanzierungssituation gibt Hinweise darauf, dass es den einzelnen Praxisinhabern aus rechtlicher Sicht wohl zugemutet werden kann, notfalls auch das Praxisverwaltungsprogramm zu wechseln, um sich ein preisgünstigeres Angebot zu sichern.

Letztlich können allerdings alle Angebote bzw. die Kostenerstattungspauschalen nicht abdecken, dass auch die durch die Installation anfallenden Praxisausfallzeiten mit der Installationspauschale in Höhe von 900 Euro finanziell kompensiert werden. Der gesetzliche Passus, der die Gegenfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung regelt, ist leider nicht so definiert, um in jedem Falle eine vollständige Kostendeckung zu gewährleisten.

Eine Selbstinstallation der nötigen TI-Komponenten ist zwar weiterhin mit zunächst vorliegender Kostenersparnis möglich, allerdings fallen nach ersten Recherchen dann im Anschluss monatliche Kosten für die Wartung und Pflege der TI-seitigen PVS-Softwaremodule an (s. Komplettübersicht). Diese werden dann fortlaufend monatlich fällig, so dass die anfängliche Kostenersparnis bereits nach einigen Monaten aufgehoben und danach zusätzlich entrichtet werden muss – alles in allem ein Verlustgeschäft. Wenn sich in unseren weiteren Recherchen abzeichnet, dass durch diese Art der Preispolitik eine freie Anbieterwahl und die Möglichkeit zur Selbstinstallation wettbewerbsverzerrend verhindert werden soll, werden wir unsere Rechercheergebnisse an das Bundeskartellamt weiterleiten.

Weiterhin gilt die Frist, dass rückwirkend ab dem 01.01.2019 ein 1-prozentiger Honorarabzug wirksam wird, wenn die TI-Komponenten nicht bis zum 31.03.2019 bestellt wurden. In den meisten KVen reicht hierzu eine schriftliche Selbstauskunft über den Bestellvorgang (informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer zuständigen KV). Ein Honorarabzug droht ebenfalls, wenn der erste Versichertenstammdatenabgleich nach vollständiger Installation der TI-Komponenten nicht bis zum 30.06.2019 durchgeführt wurde. Es scheint sich allerdings abzuzeichnen, dass selbst bei rechtzeitiger Bestellung, die Installationen nicht flächendeckend in den Praxen bis zum 30.06.19 durchzuführen sind. Wir werden in diesem Zusammenhang das Bundesgesundheitsministerium rechtzeitig auffordern eine Fristverlängerung zu gewähren, da dies nicht im Verschulden der Praxisinhaber liegt. Wir informieren hierzu zu gegebenem Zeitpunkt.