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  • Veröffentlichungsdatum 21.05.2024
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Approbationskonformer Bachelor als Zweitstudium

In der Beratung erreicht uns manchmal die Frage, wie man approbierte*r Psychotherapeut*in werden kann, wenn man einen allgemeinen Bachelor-Abschluss in Psychologie hat und nicht mehr in die Übergangsfrist fällt, das heißt das Studium nach Inkrafttreten der Ausbildungsreform am 01.09.2020 begonnen hat.

Grundsätzlich ist es so, dass der aktuelle Berufsweg aus einem approbationskonformen polyvalenten Psychologie-Bachelor mit anschließendem Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sowie einer Fach-Weiterbildung in einem der kassenärztlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren (sogenannte Richtlinien-Psychotherapie) besteht.

Um sich für den Psychotherapie-Master bewerben zu können, ist der Abschluss im approbationskonformen Bachelor notwendig oder anders ausgedrückt können Sie mit dem allgemeinen Psychologie-Bachelor den Approbationsmaster nicht antreten. Eine Möglichkeit wäre daher, sich für ein Zweitstudium im neuen approbationskonformen Bachelor zu bewerben und sich ggf. bereits erbrachte Leistungen im Nachgang von der Universität anerkennen zu lassen.

Unserer Ansicht nach handelt es sich dabei nicht um die gleichen Studiengänge, auch wenn beide formal als Psychologie-Bachelor bezeichnet werden. Die Bachelor-Studiengänge haben verschiedene inhaltliche Schwerpunkte und bedeuten vor allen Dingen unterschiedliche berufliche Zugangsmöglichkeiten, so dass ein Zweitstudium im approbationskonformen Bachelor möglich sein sollte, um die approbationsrelevanten Inhalte studieren und den psychotherapeutischen Beruf ergreifen zu können. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei den Universitäten zu bewerben und sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen, denn die Universitäten haben einen gewissen Entscheidungsspielraum.