Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 07.11.2017
  • Ort
  • Art Meldung

Bayerische Rechtsanwaltskammer leitet Verfahren gegen Abmahnanwalt ein

Im Sommer des Jahres hatte ein bayerischer Rechtsanwalt aus Friedberg im Namen einer psychotherapeutischen Mandantin insbesondere in Bayern und Hessen großflächig Psychotherapeutische Praxen abgemahnt wegen angeblicher Pflichtverletzung im Hinblick auf die telefonische Erreichbarkeit. Wahllos und pauschal hatte er behauptet, dass diese entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht gewährleistet würde. Das sei wettbewerbsschädigendes Verhalten. Für die Abmahnung würden Anwaltsgebühren fällig, die den „Rechtsverletzern“ zu Last fielen.

Der Bundesvorstand hat daraufhin die Rechtsanwaltskammer München angeschrieben mit der Bitte um Prüfung einer möglichen anwaltlichen Berufspflichtverletzung, u.a. weil offenbar die tatsächlichen Sachverhalte vom Anwalt gar nicht geprüft worden waren und es augenscheinlich nur um „Abzocke“ ging.

Die Anwaltskammer München hat jetzt mitgeteilt, dass sie nach Prüfung der Vorhaltungen zur Auffassung gelangt sei, die Vorgänge hätte berufsrechtliche Relevanz. Sie habe das Erforderliche gegen den Rechtsanwalt veranlasst. Aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht würden zum Verfahren aber keine weiteren Mitteilungen mehr erfolgen.