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  • Veröffentlichungsdatum 30.03.2017
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Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses – weitere Informationen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Sie haben vielleicht schon unsere Pressemitteilung gesehen: Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 29. März einen ersten Beschluss zur Vergütung der neuen Richtlinien-Leistungen getroffen. Dieser kann nur als absolut unzureichend bezeichnet werden.
Das Ergebnis ist noch schlechter als erwartet.

Der EBA hat mit den Stimmen der Krankenkassen und des Schlichters und gegen die Stimmen der KBV beschlossen:

  • Der von uns als rechtswidrig angesehene sogenannte  ‚Strukturzuschlag‘ bleibt erhalten.
  • Sprechstunde und Akutbehandlung werden je 25 Min. mit 406 Punkten bewertet. Bezogen auf 50 Minuten sind das 812 Punkte, d.h. 3,6% weniger als bei den genehmigten Leistungen mit 841 Punkten. Das sind 85,50 Euro (vor Zuschlag).
  • Bei den Probatorischen Sitzungen gibt es keine Änderung. Die Vergütung wird trotz der zwei verpflichtend durchzuführenden Sitzungen nicht erhöht. Sie werden nicht in die Zuschläge einbezogen.
  • Sprechstunde und Akutbehandlung werden bei den Zuschlägen berücksichtigt. Durch die geringere Punktzahl-Bewertung der Sprechstunde und der Akutbehandlung wird das Punktzahlkriterium für die Zuschläge später erreicht, und die Zuschläge werden abgesenkt. Dadurch kann eine sog. voll ausgelastete Praxis die Praxiskosten von insgesamt 15.000 € nicht mehr erreichen. Das widerspricht der BSG-Rechtsprechung.
  • Alle weiteren Änderungen (völlig neue Systematik des EBM-Abschnitts 35.2 für die KZT1, KZT2, Gruppentherapie und eventuelle Ausdeckelung der Gesprächsleistungen) kommen erst zum 1.7.17, sie werden in den nächsten Wochen schriftlich abgestimmt.

Diese Informationen stehen noch unter Vorbehalt - der Beschlusstext liegt noch nicht schriftlich vor.

Die KBV und die anwesenden KV-Vertreter haben die Positionen der Psychotherapeuten gut vertreten und haben diesem Beschluss, der sich so negativ für die Psychotherapeuten und die Versorgung auswirkt, nicht zugestimmt.
Die Verbände werden sich um eine Beanstandung des BMG bemühen.

Wir sehen diese Situation als ernsthaften Anlass für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP, KJP, ÄP), unseren deutlichen Protest auszudrücken.

Wir lassen Ihnen in den nächsten Tagen weitere Informationen dazu zukommen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr DPtV-Bundesvorstand