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  • Veröffentlichungsdatum 02.07.2014
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  • Art Pressemitteilung

Bewertungsausschuss untätig – DPtV fordert endlich gesetzeskonformes Handeln

Honorargerechtigkeit - Pressemitteilung 08/2014

Entgegen dem eigenen Beschluss hat der Bewertungsausschuss nicht zum 30. Juni 2014 für die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen überprüft und veröffentlicht, „ob die seit dem 1. Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt". „ Wir kritisieren aufs Schärfste, dass der Ausschuss erneut seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und wir erneut gezwungen sind, unsere Rechte vor dem Bundessozialgericht einzuklagen“, äußerte die Bundesvorsitzende der Deutschen Psycho-therapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch.

Der Bewertungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2013 den Überprüfungsbeschluss gefasst. In den vergangen Monaten war immer wieder zugesichert worden, dass die Überprüfung auch stattfinden wird. Bei der Überprüfung muss die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Psychotherapiehonoraren berücksichtigt werden. Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Honorare der Psychotherapeuten den Maßgaben des Bundessozialgerichts nicht genügen, hätte dies Nachzahlungen zur Folge. Seit mehr als fünf Jahren warten die Psychotherapeuten auf eine wahrnehmbare Anhebung ihrer Honorare.

Während die somatisch tätigen Arztgruppen Einkommenssteigerungen von jährlich mindestens drei Prozent zu verzeichnen hatten, sind die Honorare für die Gruppe der Psychotherapeuten in dieser Zeit lediglich um jährlich 0,5 Prozent gestiegen. Die Schere der Einkommen der somatisch tätigen Ärzte und der Psychotherapeuten geht nicht nur immer weiter auseinander, die ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind auch absolut die Verlierer der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ihre Einkommen liegen bei annähend gleicher Arbeitszeit bei der Hälfte der Einkommen ihrer somatisch tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Barbara Lubisch: „Wir fordern, dass endlich auch dem Grundsatzbeschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefolgt wird, der erst im März 2014 beschlossen hatte: „Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt“. Das muss natürlich auch für die Vergütung gelten“, betont die Bundesvorsitzende. „Die Untätigkeit des Bewertungsausschusses ist ein deutliches Zeichen der Missachtung unserer Rechte. Das werden wir so nicht weiter hinnehmen“, kündigte Lubisch an.

Der Bewertungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er legt die bundesweit einheitliche Bewertung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen fest, die dann die Kassenärztlichen Vereinigungen regional umsetzen müssen.

In der Anlage befindet sich noch eine Grafik mit der Aufstellung der Überschüsse und durchschnittlichen Arbeitszeiten der einzelnen Arztgruppen.

Legende dazu:

Praxisüberschüsse und Arbeitszeiten von Arztgruppen, Datenquellen:
Überschüsse nach dem Honorarbericht der KBV (gemäß § 87 SGB V) für das Quartal 1/2013. Der kalkulatorische Arztlohn ist die Norm des Bewertungsausschusses für den jährlichen Praxisüberschuss eines durchschnittlich ausgelasteten Arztes in Höhe von 105.572 € aus Behandlungen von GKV-Versicherten (pro Quartal: 26.393 €).
Arbeitszeiten nach der Praxisanalyse des Zentralinstitutes (ZiPP) der KBV, Jahresbericht 2012, Daten aus 2010.