Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 22.02.2016
  • Ort
  • Art Meldung

BPtK: Der BMG-Ratgeber für Asylsuchende informiert nur unvollständig

Der „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“ des BMG wird von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Pressemitteilung vom 15.01.2016 als ungenügend kritisiert. Der Ratgeber weist Flüchtlinge unter anderen nicht darauf hin, dass sie sich bei einer akuten psychischen Störung unbedingt an ein Krankenhaus mit einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Abteilung wenden müssen. Die Möglichkeit für Flüchtlinge sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen wird zudem gar nicht erwähnt. Außerdem wird den Flüchtlingen geraten, einen „sprachkundigen Menschen seines Vertrauens“ zur Übersetzung mit in die aufgesuchte Praxis zu nehmen, dabei kann es sich eben auch um eine ungeschulte Person oder sogar einen Familienangehörigen handeln, was die BPtK für unverantwortlich hält.

Die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier.