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  • Veröffentlichungsdatum 29.11.2017
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BPtK-Onlinebefragung: Frist verlängert

Teilnahme noch bis zum 10. Dezember 2017 möglich

Die Frist für die Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie ist von der Bundespsychotherapeutenkammer bis zum 10. Dezember verlängert worden.

Mit der Online-Befragung, die ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt, soll untersucht werden, wie die Änderungen der Richtlinie in Bezug auf die psychotherapeutische Sprechstunde, Akuttherapie und auf das Antrags- und Gutachterverfahren Ihre Praxisabläufe seit dem 01.04.2017 verändert haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) selbst wird die Richtlinienänderung erst in fünf Jahren evaluieren. Die BPtK möchte zum jetzigen Zeitpunkt einen Zwischenstand evaluieren, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen.

Durch Ihre Teilnahme an der Online-Befragung könnten frühzeitig Defizite erkannt werden, entsprechend nachsteuert werden und die Ergebnisse zu Beginn der neuen Legislaturperiode in die gesundheitspolitische Diskussion eingebracht werden.

Die DPtV plant eine Befragung ihrer Mitglieder zur Richtlinienänderung im Frühsommer 2018 mit einem Fokus, der sich intensiv mit den berufspolitischen Forderungen und Belangen der niedergelassenen KollegInnen beschäftigen soll. Hierbei wird es spezifischer um die Erhebung des EBM-relevanten Zeitaufwandes und um die spezifischen Verbesserungsmöglichkeiten der neuen Richtlinienelemente gehen. Nur mit Ihrer Hilfe kann es uns gemeinsam gelingen, die vertragspsychotherapeutische Versorgung zu verbessern; Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen in diesen beiden Evaluationen sind  zur Bewertung der neuen Psychotherapie-Richtlinie entscheidend.

Zur Online-Befragung der BPtK gelangen Sie über den folgenden Link: http://uhh.de/ijv6a.