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  • Veröffentlichungsdatum 03.04.2018
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Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

„Unzumutbare Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen“ (BT-Drs. 19/1066)

Aufgrund dessen, dass immer mehr psychisch erkrankte Menschen nur schwer Termine und Behandlungsplätze bei GKV-zugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten finden, doch auch, weil die Wartezeiten für eine Richtlinien-Psychotherapie im Durchschnitt sechs Monate betragen (vgl. DPtV- und BPtK-Studie) verfassten die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche sowie weitere Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine kleine Anfrage mit dem o.g. Titel an die Bundesregierung (BT-Drs. 19/1066).

Dabei ging es um Fragen, die mit den langen Wartezeiten in einem Zusammenhang stehen wie auch um das Thema Kostenerstattung. Beispielsweise: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wartezeiten für Richtlinien-Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeuten? Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung von Sprechstunde und Akutbehandlung die Wartezeiten verändert? Welche Gründe gibt es für die Verzögerung der Reform der Bedarfsplanung? Ferner wurde Bezug genommen auf Studienergebnisse der DEGS 1-MH-Studie, nach der es nur geringe Unterschiede in der Häufigkeit psychischer Erkrankungen zwischen Kreistypen gibt. Man wollte zudem von der Bundesregierung wissen, ob die neu geschaffenen 85 Sitze im Ruhrgebiet als ausreichend und angemessen für die Versorgung erlebt werden. Ob der Bundesregierung Informationen zum Leistungsumfang der Psychiatrischen Instituts-Ambulanzen (PIA) vorliegen.

Zum Themengebiet der Kostenerstattung gab es z.B. Fragen danach, ob die Bundesregierung Kenntnis habe über Landes- oder bundesweite Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen, Kostenerstattungsanträge mit Blick auf die Einführung der neuen Richtlinie (Sprechstunde und Akutbehandlung) nicht mehr zu bewilligen. Und ob die Bundesregierung Beschwerden über die Praxis der gesetzlichen Krankenkassen erhalte, dass dort Kostenerstattungsanträge zum Teil pauschal abgelehnt werden. Die Antworten der Bundesregierung überraschen z. Teil nicht, manche Beantwortung erscheint zu oberflächlich.

Doch erfreulicherweise sind der Bundesregierung keinerlei Vereinbarungen der Kassen, ein abgestimmtes Verhalten oder gar pauschales Vorgehen in Bezug auf Anträge einer einer Richtlinien-Psychotherapie, abgerechnet über Kostenerstattung, bekannt. Hier sei es laut Regierung Aufgabe der für die Krankenkassen zuständigen Aufsichtsbehörden, das Verhalten der Krankenkassen zu überprüfen. Man wies darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde über die bundesweit tätigen Krankenkassen das Bundesversicherungsamt sei, und über die landesweit tätigen Krankenkassen das jeweilige Landesgesundheitsministerium die Zuständigkeit habe.

Hingewiesen wurde zudem von der Bundesregierung darauf, dass die genannten Maßnahmen mit Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie alle der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung dienen sollten, keinesfalls sei damit eine ausnahmsweise Kostenerstattung bei etwaigen Versorgungsdefiziten auszuschließen. Ein Statement zu den Antworten von den Grünen wie auch die

Antworten der Regierung finden Sie zusammengefasst auf der Homepage von Frau Klein-Schmeink: http://www.klein-schmeink.de/aktuelles/meldung/unzumutbare-wartezeiten-fuer-psychisch-erkrankte-menschen.html