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  • Veröffentlichungsdatum 26.04.2016
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Deutscher Psychotherapeutentag fordert eine patientenorientierte Reform der Psychotherapierichtlinie und wendet sich gegen Pläne der Krankenkassen, die Therapiefreiheit einzuschränken

Pressemitteilung 04/2016

Berlin, 26.04.2016. Die Reform der Psychotherapierichtlinie, über die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende Juni beschlossen haben muss, muss die ambulante psychotherapeutische Versorgung deutlich verbessern. Das forderten die 140 Delegierten des 28. Deutschen Psychotherapeutentages am 23. April 2016 in Berlin in einer einstimmig beschlossenen Resolution:

„Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, bis zum 30.6.2016 in der Psychotherapierichtlinie Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes zu treffen. Der Deutsche Psychotherapeutentag erwartet eine gesetzeskonforme Umsetzung der Reform, die die ambulante Versorgung psychisch Kranker deutlich verbessert.

Das Gesetz sieht eine Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten um die Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden und eine Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung, der Gruppentherapie und der Rezidivprophylaxe vor.

Außerdem ist das Antrags- und Gutachterverfahren zu vereinfachen. Der Zugang zur Psychotherapie soll erleichtert und Hürden sollen abgebaut werden.

Bei allen Neuregelungen muss sichergestellt sein, dass die Indikationsstellung für ein Psychotherapieverfahren und den notwendigen Behandlungsumfang allein nach fachlichen Erwägungen vom Psychotherapeuten getroffen werden. Mit einem von den Krankenkassen vorgelegten Konzept würde aber das Gegenteil erreicht. Nach den Vorstellungen der Kassen müssten alle Patienten zunächst eine zweistufige Kurzbehandlung durchlaufen, bevor eine Langzeittherapie begonnen werden kann. Trotz des gesetzlichen Auftrags enthält der Vorschlag der Krankenkassen auch keine zusätzliche Rezidivprophylaxe und kein Konzept zur Förderung der Gruppentherapie.

Die Psychotherapeuten lehnen jeden Eingriff in ihre fachliche Verantwortung für die Behandlungsplanung etwa durch die Einführung einer obligatorischen zweistufigen Kurzbehandlung strikt ab. Wie bisher muss der direkte Zugang zur notwendigen Behandlungsform, sowohl zur Kurzzeittherapie in der bisherigen Form als auch zur Langzeittherapie mit einem Genehmigungsverfahren möglich sein. Erst damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung und für die Behandlungsplanung sichergestellt, nämlich die verbindliche Zusage der Krankenkasse über ein genehmigtes Sitzungskontingent. Gerade die schwer psychisch Erkrankten würden unter einer fraktionierten Behandlungsplanung besonders leiden, weil sie in besonderer Weise auf eine verlässliche therapeutische Beziehung und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen sind. Die Struktur der bisherigen Richtlinienpsychotherapie mit einem direkten Zugang zur Kurzzeittherapie und Langzeittherapie ist deshalb beizubehalten und um die neuen Elemente zu ergänzen.“