Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 02.11.2016
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

DPtV begrüßt die geplante Möglichkeit zur Prävention von Kindesmissbrauch

Behandlung bei Pädophilie - Regierung plant Gesetzesänderung - Pressemiteilung 10/2016

Berlin, 02.11.2016. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine anonymisierte Behandlungsmöglichkeit bei Pädophilie in das gesetzliche Krankenversicherungssystem einzuführen. Ziel dabei sei, sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern. Entsprechend den Erkenntnissen des Forschungsprojektes „Dunkelfeld“ der Berliner Charité sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, bei dafür ausgebildeten niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine diagnosebezogene anonyme Behandlung zu erhalten. „Wir begrüßen diese sinnvolle Gesetzesänderung“, sagt heute die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Barbara Lubisch in Berlin. „Wir müssen uns diesem Thema stellen und benötigen für nicht straffällig gewordene Hilfesuchende einen niedrigschwelligen Zugang in psychotherapeutischen Praxen.“

Die in Deutschland niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden in ihrer täglichen Praxis regelmäßig mit Problemen von sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch konfrontiert. Es gibt derzeit nur wenige Anlaufstellen für Hilfesuchende mit pädophilen Neigungen, um sich präventiv behandeln zu lassen. „Es ist deshalb wichtig, eine psychotherapeutische Hilfestellung in der Weise zu ermöglichen, dass missbrauchsbegünstigende Verhaltens- und Erlebensweisen verändert und eigene Missbrauchserfahrungen bearbeitet werden können, um so die Gefahr des Missbrauchs von Kindern präventiv zu verringern“, betont Lubisch. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Menschen mit pädophilen Neigungen niemals straffällig wird, jedoch oft lange Strecken des Lebens unter einem starken Leidensdruck steht. Prävention bietet Schutz für Kinder und Jugendliche sowie für den Hilfesuchenden. Psychotherapeuten stellen sich dieser wichtigen und herausfordernden Aufgabe und begrüßen daher die geplante Gesetzesänderung.