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  • Veröffentlichungsdatum 27.04.2017
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DPtV fordert bessere Versorgung und Korrekturen am Asylbewerberleistungsgesetz

Zu wenig Psychotherapie für Asylsuchende - Pressemitteilung 08/2017

Berlin, 27.April 2017. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) fordert umgehende Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie unterstützt damit die Forderungen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). „Wir benötigen sowohl für die erwachsenen als auch für die kinder- und jugendlichen Flüchtlinge funktionierende und erreichbare Angebote für die psychotherapeutische Versorgung. Bei seelischer Erkrankung ist ein geregelter, zeitnaher Zugang zur Behandlung wichtig, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Außerdem müssen klare Regeln zur Finanzierung der notwendigen Dolmetscherleistungen geschaffen werden, um die Versorgung überhaupt durchführen zu können“.

Mit der Einführung des Gesetzes im Oktober 2015 war die Möglichkeit geschaffen worden, approbierte  Psychotherapeuten zu ermächtigen, um Asylsuchende bei Bedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen psychotherapeutisch zu behandeln. Bis Ende des Jahres 2016 waren bundesweit 90 Ermächtigungen erteilt worden, allerdings mit räumlich sehr starken Schwankungen. In Berlin wurden 36 Ermächtigungen erteilt, in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gar keine.

Allerdings bleiben die Praxen  trotz hoher Nachfrage leer: Nach Erhebungen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) ist die psychotherapeutische Versorgung der oft schwer traumatisierten Asylbewerber aufgrund der komplizierten und einschränkenden Vorgaben und der langen Bearbeitungszeiten von Therapieanträgen sehr erschwert bis unmöglich. Die BAfF hat daher Vorschläge zu Gesetzesänderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erarbeitet, die von der DPtV unterstützt werden.

„Integration kann nur gelingen, wenn geflüchtete Menschen  ihre oft ausgeprägten Traumafolgestörungen, Depressionen, Ängste etc. ausreichend bearbeiten und überwinden können. Dazu braucht es in vielen Fällen eine fachgerechte Behandlung.  Die einschränkenden Bedingungen, die den wenigsten Asylbewerbern eine Behandlung zugestehen, müssen deshalb zeitnah aufgehoben werden“ “, fordert Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV.