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  • Veröffentlichungsdatum 29.09.2016
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DPtV fordert sinnvolle Überarbeitung von Sprechstunde und Erreichbarkeit

Psychotherapie-Richtlinie - Pressemitteilung 09/2016

Berlin, 19.09.2016. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgesprochene Teilbeanstandung der Psychotherapie-Richtlinie wird von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt. „Dies bietet die Chance, einige Aspekte im Sinne einer guten Patientenversorgung besser zu regeln“, sagte heute Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV. „Die vom BMG nahegelegte Freiwilligkeit der Sprechstunde für Patienten sollte ernsthaft erwogen werden. Dazu passt es, die Sprechstunde als eine grundsätzlich von allen Psychotherapeuten zu erbringende Leistung anzusehen, jedoch keine Mindestzeiten pro Woche vorzusehen, die ggf. der vor Ort bestehenden Versorgungssituation nicht angemessen sind. Wir begrüßen, dass das BMG die Frage der Einschränkung des Psychotherapie-Zugangs durch die Sprechstunde aufgreift und die Problematik der angemessenen Honorierung erkennt“, betonte Lubisch.

In einem Schreiben vom 9. September 2016 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beanstandet das BMG einen Teil des Beschlusses zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie und erteilt mehrere Auflagen. Das BMG geht davon aus, dass die Sprechstunde zukünftig zum Leistungsangebot aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehört und es keine generellen Ausnahmen davon gibt. Es stellt auch die Frage, ob der G-BA daran festhalten  wolle, dass die Sprechstunde für Patienten zur obligaten Voraussetzung für den Zugang zu einer Psychotherapie gemacht wird. Wenn der G-BA daran festhalte, stelle sich die Frage, ob dann nicht der Zugang zur Psychotherapie erschwert wäre, bemerkte das BMG. Das Angebot an Sprechstunden für Patienten sei im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen zu sehen. „In diesem Zusammenhang sollte auch überprüft werden, welches Maß an Erreichbarkeit der Praxis angemessen ist, wenn zukünftig alle Psychotherapeuten die Sprechstunde anbieten müssen, die bisher vorgesehene Stundenzahl sollte gesenkt werden. Wir halten es für richtig, dass die Sprechstunde ein Angebot, aber keine Verpflichtung für Patienten ist.“

Weiter kritisiert das BMG, dass es bei der Kurzeittherapie (KZT) nicht zulässig sei, dass Anträge auf Psychotherapie von den Krankenkassen grundsätzlich unbeantwortet bleiben. Eine zeitnahe Rückmeldung zu einem Antrag müsse erfolgen, damit Therapien baldmöglichst beginnen können. „Auch diese Anmerkung des BMG ist ganz im Sinne der Patienten und wird von uns begrüßt“, sagte Lubisch.

Der Dokumentationsbogen ist neu zu überprüfen, weil der G-BA sich nicht ausreichend mit den in den Stellungnahmen vorgetragenen fachlichen Einwänden auseinandergesetzt habe. „Wir befürworten eine Überarbeitung des ‚Dokubogens‘ und fordern, dass dies jetzt mit der notwendigen fachlichen Besonnenheit geschieht“, unterstrich Barbara Lubisch. „Während die Regelungen zur Sprechstunde bis zum 30.November 2016 zu treffen sind, sollte der G-BA hier eine grundlegende Überarbeitung vornehmen“.