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  • Veröffentlichungsdatum 16.10.2015
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DPtV-Position zur geplanten Reform des Psychotherapeutengesetzes

Die DPtV begrüßt eine dringend notwendige Reform des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapeutenausbildung. Die Politik hat den Reformbedarf erkannt und sich des Themas im Koalitionsvertrag angenommen. Nach einem deutlichen Votum des Deutschen Psychotherapeutentages für eine zukünftige „Direktausbildung“ arbeitet nun auch das BMG an einem Konzept das wir mit Spannung erwarten und nach Kräften fachlich begleiten.

Aus diesen und weiteren Gründen, die Sie hier nachlesen können, empfehlen wir, beteiligen Sie sich an einem konstruktiven Diskurs zur Reform der Ausbildung und treten Sie allen Bemühungen entgegen, die dieses Vorhaben verzögern oder gar gefährden:

Einige Ärzte und Vertreter von Ausbildungsinstituten (u.a. Prof. Sulz, Prof. Geyer, Dr. Trautmann-Voigt, U. Meier, R. Sachse) werben z.Zt. für eine Petition gegen die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung und des Psychotherapeutengesetzes. Lehnen Sie diese Petition ab, unterschreiben Sie nicht.

Folgenden Behauptungen sind irreführend und falsch:

Die geplante Reform würde

  1. die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung und der Ausbildung bedrohen
     
  2. sie gehe am Willen des Berufsstandes vorbei
     
  3. der Patientenschutz sei gefährdet
     
  4. die Erlaubnis zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung von Psychotherapie dürfe nur bei nachgewiesener Beherrschung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens erteilt werden
     
  5. Zugang und Finanzierbarkeit der Ausbildung zur Fachkunde müssten erhalten bleiben
     
  6. die Approbation dürfe nicht ohne psychotherapeutische Fachkunde vergeben werden.


Richtig ist:

  1. Die Reform sichert die Qualität der Ausbildung

    Das geplante Heilberuf-Studium mit einem abschließenden Staatsexamen und einer Approbation nach dem Studium sieht mehr Psychotherapie-spezifische Inhalte und Praxiserfahrungen vor als derzeitige Masterstudiengänge in Psychologie oder den pädagogischen Fachdisziplinen. Die anschließende Weiterbildung in den heutigen Ausbildungsinstituten, ambulanten Praxen sowie stationären und komplementären Einrichtungen ist mit ca. 5 Jahren umfangreicher und vielfältiger angelegt als die derzeitige Ausbildung.
     
  2. Die Profession will diese Reform.

    Die Reform wurde nach jahrelangen differenziert geführten Diskussionen mit einer  2/3-Mehrheit von den Delegierten des Psychotherapeutentages, also den gewählten Vertretern des Berufsstandes, beschlossen. ‚Am Willen des Berufsstandes vorbei‘ ist schlicht unzutreffend.
     
  3. Die Reform verbessert den Patientenschutz:

    Der Patientenschutz wird durch rechtssichere Regelungen deutlich besser gesichert werden, als dies in der jetzigen Ausbildung der Fall ist. Durch die Staatsexamensprüfung am Ende des Studiums sind –anders als jetzt- grundlegende psychotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, bevor eine Tätigkeit mit Patienten in Klinik oder Institut in der anschließenden Weiterbildung beginnen kann. Während dieser Weiterbildungszeit arbeiten die Weiterbildungskandidaten nicht nur unter Anleitung und Supervision, sondern unterliegen auch schon der Berufsaufsicht durch die Kammern. Für die Patienten erhöht sich dadurch der Schutz in erheblichem Maße.
     
  4. Wissenschaftlich anerkannte Verfahren auch zukünftig unabdingbare Voraussetzung

    Die Erlaubnis zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung von Psychotherapie wird auch zukünftig nur bei nachgewiesener Beherrschung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens erteilt. Voraussetzung für die eigenständige Ausübung von Psychotherapie, z.B. in einer KV-zugelassenen Praxis oder als Angestellter in einem MVZ, ist nach wie vor der Arztregistereintrag als Nachweis der Fachkunde in einem Altersbereich und Vertiefungsverfahren. Dieser wird zukünftig nach Abschluss der Weiterbildung und einer Prüfung durch die Psychotherapeutenkammer erteilt.
     
  5. Zugang erleichtert, Finanzierbarkeit gesichert.

    Der Zugang und die Finanzierbarkeit zum Erwerb der Fachkunde soll den zukünftigen Psychotherapeut/innen durch die Reformbemühungen erleichtert werden. Mit einer Berufserlaubnis (Approbation nach dem Studium) erreichen sie den so dringend notwendigen Vergütungsanspruch in der Weiterbildungszeit und können so endlich unter angemessenen Bedingungen die Fachkunde (Facharztstatus) erreichen.
     
  6. Fachkunde bleibt Voraussetzung für die qualifizierte Patientenversorgung

    Auch heute ist die Approbation nicht identisch mit der (verfahrensbezogenen!) Fachkunde. Die zeitliche Trennung von Approbation und Fachkunde im Vertiefungsgebiet ist eine formale Analogie zur Aus- und Weiterbildung von Ärzten – diese Form der zweiphasigen Qualifizierung der akademischen Heilberufe hat sich bewährt und erscheint auch für Psychotherapeuten sinnvoll. Die gleiche Aus- und Weiterbildungsstruktur wie bei den Ärzten schützt unseren Heilberuf besser vor der zunehmenden Tendenz der EU, die Berufe zu „ver-bachelorisieren“, als wenn es beim bisherigen Sonderweg der Psychotherapeutenausbildung bliebe. Ärzte und Psychotherapeuten haben trotz mancher Differenzen ein gemeinsames Interesse, die akademischen Heilberufe mit ihrer hohen Qualität vor dieser Entwicklung zu schützen.