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  • Veröffentlichungsdatum 31.01.2019
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DPtV-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung"

DPtV hält Referentenentwurf für gut geeignet zur Behebung des Reformbedarfs und schlägt einige Verbesserungen vor

Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 20 Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes konstatiert, dass sich die Schaffung der eigenständigen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die Einbindung in das System der Kassenärztlichen Versorgung für die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten bewährt hat. Weiterhin unterstützen wir ausdrücklich die Sichtweise des BMG, dass die Berufsgruppe eine wichtige Funktion im System der Heilberufe im Gesundheitswesen Deutschlands einnimmt. Gleichzeitig stimmen wir damit überein, dass die strukturellen Veränderungen im hochschulischen Bildungssystem im Zuge des Bologna-Prozesses eine Reform des Psychotherapeutengesetzes unumgänglich machen. Ein klar geregelter Zugang zum Beruf und ein angemessener berufsrechtlicher Status in der Weiterbildung sind dringend notwendig. Wir begrüßen, dass das BMG anerkennt, dass sich die Psychotherapie in den vergangenen 20 Jahren sowohl auf wissenschaftlicher, als auch auf praktischer Ebene in hohem Maße weiterentwickelt hat und dieses sowohl in der Bandbreite des wissenschaftlichen Studiums, als auch im Erwerb patientenbezogener Kompetenzen  abgebildet sein muss.

Die Umsetzung des Reformbedarfs erscheint uns mit dem vorliegenden Referentenentwurf auf einem guten Weg zu sein. Wir begrüßen insbesondere, dass die grundlegende Struktur der ‚Direktausbildung‘ mit einem zur Approbation führenden Studium und anschließender Weiterbildung umgesetzt wurde. Besonders wichtig ist uns auch, dass die Notwendigkeit der qualifizierten ambulanten Weiterbildung anerkannt wurde und die bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind. Die Möglichkeit der Stellungnahme nutzen wir, um an einigen Stellen Vorschläge einzubringen, die aus unserer Sicht Verbesserungspotenzial haben.

Hierbei sehen wir vor allem Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Legaldefinition bei der Ausübung heilkundlicher Psychotherapie, bei der Verfahrensvielfalt und der praktischen Erfahrung im Studium sowie konkretisierenden Regelungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Unsere Änderungsvorschläge sind im Folgenden durch Hervorhebung bzw. Streichungen gekennzeichnet.