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  • Veröffentlichungsdatum 09.09.2015
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DPtV-Stellungnahme zum Vorschlag des DDPP-Curriculums zur Psychotherapie bei Psychosen

Hinter dem Kürzel DDPP steht der Dachverband Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie, der sich v.a. für Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit Psychosen einsetzt. So möchte der DDPP die Situation des Mangels an Behandlungsplätzen deutlich verbessern. Als wichtiger Schritt war hierfür die Änderung der Psychotherapie-Richtlinien mit Beginn des Jahres 2015 notwendig, denn Psychosen sind jetzt als Indikation für eine Psychotherapie, die von der Krankenkasse finanziert wird, zugelassen. Doch bislang gibt es laut Dachverband viel zu wenig Psychotherapeuten, die diese Aufgabe übernehmen. Deshalb wurde zunächst ein Fortbildungs-Ausschuss des DDPP gegründet, der Qualitätsstandards für eine curriculare Fortbildung erarbeitet. Der Entwurf wurde im Frühjahr 2015 Kammern und Fachverbänden vorgestellt. Die Fortbildung soll psychologische Psychotherapeuten wie auch ärztliche unterstützen, im Richtlinienverfahren, ohne berufs- oder sozial-rechtliche Konsequenzen zusätzliche Kompetenzen zur Behandlung zu erwerben. Man wolle mit dem Curriculum einheitliche Inhalte und Anforderungen etablieren. Die DPtV wurde im Rahmen der o.g. Vorstellung und Fachdiskussion um eine Stellungnahme bis Mitte September gebeten.

Im Folgenden unsere Rückmeldung an Frau Prof. von Haebler zum DDPP-Vorschlag:

 „Unseres Erachtens handelt es sich um eine inhaltlich sehr fundierte Ausarbeitung einer umfassenden Fortbildung. Wir begrüßen diesen Vorschlag zur Fortbildung in Psychosen-Psychotherapie ausdrücklich. Gerne würden wir die weitere Qualifizierung von Kolleginnen und Kollegen via einer solchen Fortbildung unterstützen, bspw. auf das Fortbildungsangebot aufmerksam machen sowie die Kolleginnen und Kollegen ermutigen,  an Psychose erkrankte Patientinnen und Patienten in psychotherapeutische Behandlung aufzunehmen.  Allerdings würden wir davon absehen, die Fortbildung als „Curriculum“ zu bezeichnen, da dies nahelegt, dass ein Zertifikat einer Fachgesellschaft notwendig sei, um  an Psychose Erkrankte zu behandeln. Ein Curriculum mit entsprechendem Zertifikat könnte unseres Erachtens eine normierende Wirkung entfalten und damit die Approbation bzw. Fachkunde schwächen, für die bereits langjährige und umfassende Kenntnisse erworben werden mussten. Es erscheint uns nicht zielführend, wenn Psychotherapeuten besondere Kompetenzen nachweisen müssten, bevor sie mit an Psychose Erkrankten arbeiten. Ein weiterer Grund ist:  Das Curriculum könnte nahelegen, dass Psychosen nicht mit den Richtlinienverfahren behandelt werden können, sondern nur mit einer speziellen ‚Psychosentherapie‘. Wir möchten nicht den Status Quo gefährden, dass die „Psychosen“ kürzlich erst in den Indikationsbereich der Psychotherapierichtlinien aufgenommen wurden. Insofern macht es unseres Erachtens mehr Sinn, die inhaltlich wertvollen Module  als „Fortbildung“ zu bezeichnen. Das würden wir z.B. durch ein Fortbildungsangebot über DPtV Campus sehr gern unterstützen. Unseres Erachtens sollte mit Ihrer sehr gut konzipierten Fortbildung eine Förderung der fachgerechten Behandlung von Psychosen mit den Elementen und dem aktuellen Wissen aus heutigen Therapieverfahren erfolgen, so verstehen wir auch Ihr Ansinnen.“

Für die weiterführende Diskussion des DDPP sollen die Anregungen und Vorschläge von Kammern und Verbänden gesammelt werden und z. T. in den Entwurf mit einfließen. Die DPtV wird sobald es dazu Neuigkeiten gibt weiter informieren. Mehr zum DDPP und dem Ausschuss: www.ddpp.eu/fortbildungsausschuss.html