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  • Veröffentlichungsdatum 11.03.2019
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Einigung bei der Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen

In einem Spitzengespräch haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) in der vergangenen Woche auf die lang erwartete Nachvergütung geeinigt.

Mit diesem Ergebnis wird die Vergütung der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Akutbehandlung und der genehmigungspflichtigen Leistungen um ca.10% aufgewertet, und zwar rückwirkend ab dem 1. Juli 2018.

Damit reagieren die Vertragspartner auf die im Oktober 2017 vor dem Bundessozialgericht (BSG) erstrittenen Korrekturen der Bewertung dieser psychotherapeutischen Leistungen. „Dies ist ein gutes Ergebnis eines langwierigen Prozesses“ kommentiert Dipl.- Psych. Gebhard Hentschel, stellv. Mitglied im Bewertungsausschuss.

Darüber hinaus werden rückwirkend auch die Honorare ab dem 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2018 neu bewertet. Hier ist mit Nachvergütungen der genannten Leistungen von bis zu 1% zu rechnen. Auch für das Jahr 2007 fällt eine geringfügige Nachvergütung an.

Die Vertragspartner im Bewertungsausschuss (BA) korrigieren damit zum einen die gestiegenen Praxiskosten durch die Tariferhöhungen beim Praxispersonal. Zum anderen werden mit diesen Beschlüssen auch die Ergebnisse der Erhebungen des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2013 und 2017 berücksichtigt. Hier ergaben sich deutliche Ertragssteigerungen der Vergleichsfacharztgruppen. Darüber hinaus hatte das BSG die von den Vergleichsfacharztgruppen abzugsfähigen Leistungsanteile auf maximal 5% begrenzt. Auch diese Korrektur wirkt sich auf die Nachvergütung aus und hat eine erhöhte Vergütung der Kernleistungen der Psychotherapeuten zur Folge.

KBV und GKV-SV werden in den kommenden Tagen einen entsprechenden Beschluss unterzeichnen. Sobald uns die darin enthaltenen korrigierten Punktzahlen vorliegen werden wir Sie entsprechend informieren.

Im Anschluss werden die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die Honorare der entsprechenden Quartale neu berechnen und nachvergüten. Profitieren werden die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch gegen die relevanten Honorarbescheide eingelegt haben.

„Wir begrüßen dabei ausdrücklich das Verhalten der KBV, die sich in den Verhandlungsrunden für diese Honorarsteigerung eingesetzt hat,“ erklärt Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, „der Uneinsichtigkeit des GKV- SV haben wir jedoch zu verdanken, dass auch diese Nachvergütung erneut der juristischen Überprüfung bedarf.“

Solange der vom  BSG festgelegte Rahmen für eine Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen mit immer neuen Winkelzügen unterlaufen wird, werden wir die Praxis der Widersprüche gegen die Honorarbescheide fortführen müssen.

Auch diesbezüglich werden wir Sie entsprechend informieren.