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  • Veröffentlichungsdatum 28.08.2014
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  • Art Pressemitteilung

Ergebnis für Psychotherapeuten völlig unbefriedigend

Honorarverhandlungen - Pressmitteilung 13/2014

Die gestern in Berlin abgeschlossenen Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind für die Psychotherapeuten mit einer Steigerung von lediglich 1,4 Prozent völlig unzureichend ausgefallen. „Der Orientierungswert wird 2015 auf 10,27 Cent erhöht. Weil für die Einkommen der Psychotherapeuten allein das Honorar je Sitzung Psychotherapie maßgeblich ist, bedeutet dies eine Einkommenssteigerung um lediglich 1,4 Prozent, also deutlich weniger als alle Tarifabschlüsse der letzten Zeit. Eine prozentuale Steigerung benachteiligt also gerade diejenigen, die auch bisher am wenigsten verdient haben“, bemängelt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Dieter Best.
 
Dabei verdienten Psychotherapeuten bei vergleichbarer Arbeitszeit ohnehin nur etwa die Hälfte dessen, was somatisch orientierte Ärzte verdienen. Angesichts der schlechten Einkommenssituation sei eine so marginale Einkommenssteigerung um 1,4 Prozent deshalb völlig unbefriedigend und kein Schritt in Richtung Honorargerechtigkeit.
 
Von den zusätzlich ausgehandelten Zuschüssen für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung profitierten die Psychotherapeuten ebenfalls unterdurchschnittlich, weil diese Pauschalen mit den Fallzahlen multipliziert werden. „Psychotherapeuten haben naturgemäß viel geringere Fallzahlen als Fachärzte, denn die  Dauer einer Therapiestunde ist auf mindestens 50 Minuten festgelegt und wenn man einen Patienten mit durchschnittlich sieben Sitzungen im Quartal behandelt, sind das etwa zehn Stunden Arbeitszeit, die man insgesamt für einen Patienten aufwendet.“ beschreibt Best die Lage.
 
„Positiv ist zu sehen, dass das Prinzip der Kostenneutralität bei der EBM-Reform noch einmal ergebnisoffen diskutiert werden soll. Denn es ist klar, dass eine ’Erhöhung der Honorargerechtigkeit zwischen und innerhalb der Arztgruppen’, wie es bereits vom Bewertungsausschuss für eine EBM-Reform in 2012 vereinbart worden ist, nicht allein durch Umverteilungen zu bewerkstelligen sein wird“, betont die Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch. Sie fordert die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Absicht der Regierungsparteien, die ambulante Versorgung mit Psychotherapie zu verbessern. „Das wird ohne finanzielle Anreize für frühzeitige Therapieangebote, frühzeitige diagnostische Abklärungen, für Gruppentherapie und für die langfristige Behandlung chronisch kranker Patienten nicht gehen. Solche Anreize kosten zusätzliches Geld und können nicht aus Umverteilungen finanziert werden“.