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  • Veröffentlichungsdatum 02.05.2018
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EU-Datenschutzgrundverordnung – was ist für Psychotherapeutische Praxen relevant?

Ab dem 25. Mai 2018 tritt europaweit vereinheitlicht die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz musste nur in kleineren Teilen angepasst werden, das meiste war schon entsprechend geregelt.

In Psychotherapeutischen Praxen hat die Schweigeplicht und der Datenschutz bereits einen extrem hohen Stellenwert. Das grundlegende Gebot, Patientendaten zu schützen, gebietet bereits die Berufsordnung mit ihrer Schweigepflicht, deren Verletzung zudem durch das Strafrecht sanktioniert wird.

Dennoch bringt die DSGVO einige Änderungen für den beruflichen Alltag mit sich. Wir möchten Sie hier in einem Grundsatzartikel informieren und mit einer Checkliste für die Thematik mit ihren Neuerungen sensibilisieren. Im Verlauf der nächsten Woche aktualisieren wir die bestehenden Praxisformulare und stellen neue Materialien, wie eine Patienteninformation zum Thema Datenschutz, ein Muster- Verarbeitungsverzeichnis sowie eine Muster-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage ein.