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  • Veröffentlichungsdatum 03.07.2019
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Fachtagung zur Ausbildungsreform – Wie kann die Reform gut gelingen?

Am 24. Juni 2019 fand in Berlin eine verbändeübergreifende Fachtagung zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes statt. In drei Vorträgen wurden verschiedene noch offene Themen im Reformprozess beleuchtet:

Im ersten Vortrag ging Prof. Dr. Cord Benecke, Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Kassel, der Frage nach, ob es wichtig ist, die verschiedenen Psychotherapie-Verfahren im angedachten Psychotherapiestudium zu vermitteln. Er kam zu dem Schluss, dass Verfahrensvielfalt notwendig sei, um Patient*innen eine differenzierte und individuell abgestimmte Behandlung bieten zu können. Nur so könne sichergestellt werden, dass Patient*innen eine angemessene Versorgung erhalten.

Der Justiziar der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, Dr. Markus Plantholz, stellte in seinem Vortrag ein Konzept zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung zum/r (Fach-)Psychotherapeut*in vor. Um zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) eine ihrer Qualifikation entsprechende Vergütung zahlen zu können, reiche eine Finanzierung über die Behandlungen in den Weiterbildungsambulanzen nicht aus. Es müssten zusätzlich gesetzliche Möglichkeiten einer Förderung verankert werden.

Corinna Schäfer, Leiterin der Abteilung „Evidenzbasierte Medizin und Leitlinien“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), erläuterte im dritten Vortrag, dass Leitlinien nicht dafür geeignet seien, den Umfang oder die Intensität einer Behandlung festzulegen. Dies müsse individuell und fallspezifisch erfolgen. Eine Reglementierung dieser Freiheit in der Behandlung, sei nicht im Sinne der Patient*innen.

In einer Pressemitteilung zur Fachtagung begrüßten die Verbände noch einmal die Reformpläne, machten jedoch auch auf die kritischen und noch offenen Punkte im aktuellen Reformgesetzentwurf aufmerksam.