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  • Veröffentlichungsdatum 05.10.2018
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Frist zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) soll bis 30.06 2019 verlängert werden

Wie dem KBV-Newsletter zu entnehmen ist, hat Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigt, die Frist bis zum verpflichtenden Stammdaten-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte um ein halbes Jahr zu verlängern. Damit reagiert die Politik darauf, dass die Geräte nicht im notwendigen Umfang lieferbar sind. Es soll aber die Verpflichtung bestehen, bis zum 31.12.2018 den Anschluss zu bestellen. Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt; der endgültige Beschluss soll mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet werden.

Erste Informationen sind zu finden unter: www.kbv.de/html/1150_37416.php