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  • Veröffentlichungsdatum 25.03.2024
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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt: Sporttherapie kommt nicht!

Nachdem der Innovationsausschuss die Sporttherapie zur sofortigen Aufnahme in die Regelversorgung empfohlen hat und die Verhandlungen im G-BA bereits begonnen hatten, kam die Mitteilung der Studienautor*innen zu möglichen Berechnungsfehlern.

Nach diesen Hinweisen hat der Innovationsausschuss zwei unabhängige Forschungsgutachten eingeholt, die sich mit dem Erratum der Studienautor*innen auseinandergesetzt hatten. Nach diesen Gutachten und den Ausführungen der Autor*innen wurde klar, dass die Nichtunterlegenheit der Sporttherapie gegenüber der Richtlinienpsychotherapie nicht ausreichend belegt werden konnten.

Zum einen ist es sicher ein guter Befund, dass die Richtlinienpsychotherapie weiterhin als Mittel der Wahl bei depressiven Erkrankungen anzusehen ist. Zum anderen handelt es sich bei der Sporttherapie unseres Erachtens dennoch um einen effektiven und für die Regelversorgung sinnvollen Baustein. Wir hoffen, dass andere Innovationsfondsprojekte zum Thema Sporttherapie bei psychischen Erkrankungen weiter gute Ergebnisse liefern und sich über den „Regelweg“ eine Aufnahme in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen „erkämpfen“.