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  • Veröffentlichungsdatum 11.12.2015
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  • Art Pressemitteilung

Gestufte Krankschreibung kann sinnvoll sein

Sondergutachten Krankschreibungen - Pressemitteilung 18/2015

Berlin, 11.12.2015. „Eine abgestufte Krankschreibung nach schwedischem Muster kann sinnvoll sein, jedenfalls bei Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen“, sagte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) nach der Veröffentlichung des Sondergutachtens zum Thema Krankschreibungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Dieser hatte darin mehrere Empfehlungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen gegeben, die von der DPtV als konstruktiv angesehen werden. „Im Gegensatz zum jetzigen Alles-oder-Nichts-Prinzip könnte eine gestufte Krankschreibung bei einem Teil der Patienten mit psychischen Krankheiten zur rascheren Gesundung beitragen und Chronifizierungen vermeiden helfen.“

Es könne wichtig sein, Patienten nicht zu lange von positiven arbeitsbezogenen Faktoren und sozialen Kontakten am Arbeitsplatz fernzuhalten. Dies gelte aber nicht für alle Patienten und bedürfe einer engen Abstimmung mit dem Psychotherapeuten. Die partizipative Erstellung des Gesamtbehandlungsplans gemeinsam mit dem Patienten umfasse auch die Vorbereitung und Begleitung in die Arbeitsfähigkeit als Teil des Therapieprozesses, dabei könne eine Teil-Arbeitsfähigkeit hilfreich sein. „Dabei sollte allerdings ausschließlich das Patientenwohl und nicht ökonomische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen“, forderte Lubisch.

Die DPtV befürwortet die Haltung des SVR, dass die Bedarfsplanung „überarbeitungswürdig“ sei und einer populationsorientierten Weiterentwicklung bedürfe, die die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre abbilde. Auch der Vorschlag, schwerefallabhängige Honoraranreize für ambulante Psychotherapien einzuführen, stößt bei der DPtV auf Zustimmung. Der Anreiz könnte die Versorgung für diese Patienten verbessern, damit der erhöhte therapeutische Aufwand besser aufgefangen werden kann.

Der Sachverständigenrat nennt verschiedene innovative Elemente, unter anderem die Einführung von Akutsprechstunden zur Reduzierung der Wartezeiten, die Einführung gestufter Versorgungsmodelle, die Koordinierung der Behandlungswege und strukturierte Versorgungsnetze. „Die DPtV hat sich in den letzten Monaten intensiv an der Entwicklung solcher Modelle beteiligt, jetzt sind insbesondere die Krankenkassen gefordert, sich für die Realisierung einzusetzen“, unterstrich Lubisch. „Die Vorschläge des Sachverständigenrats sollten sorgfältig geprüft werden.“