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  • Veröffentlichungsdatum 03.07.2024
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GOP - neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen

Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft. Alle Analogleistungen und ihre Bewertungen finden Sie anbei in unserer praktischen Tabelle – in Ergänzung zu der bereits am 28. Juni 2024 versandten Vereinbarung. Auf dieser Basis können Sie nun Ihre privat Versicherten oder selbst zahlenden Patient*innen über die aktuellen Änderungen informieren.

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, sind für die neuen psychotherapeutischen Leistungen regelhaft der 2,3-fache Satz bzw. für die Diagnostikleistungen der 1,8-fache Satz angegeben. Es wurde unter den Verhandlungspartnern vereinbart, dass für die neuen Leistungen keine darüber hinaus erhöhten Steigerungssätze vorgesehen sind. Weiterhin wurde vereinbart, dass bei der Gebührenordnungsposition (GOP) 812 analog Akutbehandlung und Psychotherapeutische Kurzzeittherapie sowie bei der GOP 870 analog ergänzend auch ein aktueller psychischer Befund mit der GOP 801 analog erhoben und abgerechnet werden kann. Der psychische Befund kann ebenso auch neben den bisher angewandten GOP für die Einzelbehandlung GOP 861, GOP 863 und GOP 870 sowie für die entsprechenden probatorischen Sitzungen erhoben und abgerechnet werden. Die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes bedeutet einen zusätzlichen Zeitansatz und eine Dokumentation des Ergebnisses.

Bedauerlicherweise sind die Beihilfestellen von Hamburg und Schleswig-Holstein aktuell von der Vereinbarung ausgenommen. Diese Beihilfestellen behalten sich vor, eigene Regelungen zu treffen. Es ist damit aber nicht ausgeschlossen, dass die neuen Abrechnungsempfehlungen in den beiden Ländern doch noch übernommen werden. Hierzu haben wir empfohlen, dass die Psychotherapeutenkammern der beiden Länder direkt mit den Landesbeihilfestellen Kontakt aufnehmen und um Aufnahme der Vereinbarung in die jeweilige Landesbeihilfeordnung bitten.

Wir werden Sie in den nächsten Wochen weiterhin über differenzierte Auslegungsbestimmungen der neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP informieren. In Kürze wird ein Podcast mit Dieter Best hierzu erscheinen. In unseren Informationsveranstaltungen werden Sie umfassend informiert und haben die Möglichkeit Ihre Fragen einzubringen. Zudem wird die Infoveranstaltung am 22. Juli 2024 aufgezeichnet und anschließend unseren Mitgliedern auf der DPtV-Homepage zur Verfügung stehen.