Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 03.07.2024
  • Ort
  • Art Meldung

GOP – neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen

Aufgrund der seit 1996 nicht mehr novellierten GOP bzw. GOÄ sind die Gebührensätze für die Behandlung von privat Versicherten inzwischen deutlich geringer als für gesetzlich Versicherte. Das niedrige Niveau der Vergütung und die bestehenden Regelungslücken im Bereich psychotherapeutischer Leistungen führten zu einem dringenden Handlungsbedarf.

Die DPtV hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Verhandlungen zu neuen Leistungen in der GOP aufgenommen. In die Verhandlung einbezogen waren der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband), die Kostenträger der Beihilfe und die Bundesärztekammer. Die Verhandlungen konnten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden.

Es konnte eine Aktualisierung des psychotherapeutischen Leistungskatalogs verhandelt und Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen erarbeitet werden. Die neuen Regelungen in der GOP/GOÄ führen zu einer deutlichen Aufwertung psychotherapeutischer Leistungen und sind bereits ab dem 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Für ausführlichere Informationen laden wir Sie zu einer Online-Informationsveranstaltung ein.