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  • Veröffentlichungsdatum 26.09.2014
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Große Demonstration für Honorargerechtigkeit - Jetzt!

Aktionstag der Psychotherapeuten - Pressemitteilung 04/2014

Als großen Erfolg werten die Verbände der Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärztlichen Psychotherapeuten und Psychiater die gestrige Demonstration in Berlin mit 1.500 Teilnehmern. Unter dem Motto „Honorargerechtigkeit jetzt!“ zogen die Demonstranten vom Potsdamer Platz zum Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und zum Bundesministerium für Gesundheit. Lautstark wurden die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert, endlich einen seit Jahren überfälligen Beschluss zu fassen, der wenigstens ein Mindesthonorar für psychotherapeutische Leistungen garantiert.

Weil die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung bisher dazu nicht in der Lage war, wurde in den Ansprachen vor dem Bundesministerium für Gesundheit die Politik aufgefordert, endlich gesetzlich für eine gerechte Honorarverteilung zu sorgen.

Mit aller Entschiedenheit weisen die beteiligten Verbände eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zurück, in der mit falschen Behauptungen die berechtigten Interessen der Psychotherapeuten und Psychiater verunglimpft werden. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes hatte gestern (25.9.2014) behauptet, ein zentrales Problem sei, dass viele Psychotherapeuten nur in Teilzeit für die Patienten arbeiten.

„Wenn rund ein Fünftel der Psychotherapeuten weniger als halbtags arbeitet, muss man sich nicht wundern, dass es manchmal trotz einer auf dem Papier ausreichenden Anzahl an Psychotherapeuten zu Wartezeiten kommt“, so der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Er ignoriert bewusst, dass ein Fünftel der Psychotherapeuten offiziell und vom Zulassungsausschuss genehmigt, nur einen „halben Versorgungsauftrag“ in Anspruch nimmt und damit die andere Hälfte für andere Psychotherapeuten und die Verbesserung der Versorgung freigibt. „Das ist, als ob man einem Halbtagsangestellten den Vorwurf macht, er arbeite nur halbtags“, so ein Vertreter der Verbände.

Natürlich beansprucht ein mit halbem Versorgungsauftrag arbeitender Psychotherapeut auch nicht den Umsatz eines in Vollzeit tätigen Psychotherapeuten. Was aber alle Psychotherapeuten beanspruchen, ist ein Stundenhonorar, das dem der anderen Arztgruppen entspricht, denn die Arbeitsleistung pro Stunde eines Psychotherapeuten oder Psychiater ist nicht weniger wert als z.B. die somatischen Fachgruppen.

Psychotherapeuten erhalten mit 36 Euro pro Stunde gerade die Hälfte des Arztlohns eines somatisch tätigen Arztes. „Von den 36 Euro müssen noch die gesamten Aufwendungen für die eigene Krankenversicherung und die Altersvorsorge, einschließlich des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils abgezogen werden und dann sind noch die Steuern fällig. Das lassen sich die Psychotherapeuten nicht mehr gefallen und gehen deshalb auf die Straße“, so die Vertreter der Verbände.