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  • Veröffentlichungsdatum 20.07.2017
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Großflächige Abmahnwelle gegen Psychotherapeuten

Abmahnung aufgrund von Nichtgewährleistung telefonischer Erreichbarkeit?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

aktuell werden in Bayern, Hessen und auch in anderen Regionen, an PP/KJP-Praxen  in größerem Stil Abmahnschreiben einer anwaltlichen Kanzlei verschickt. Angeblich werde die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet. Wegen dieser „Rechtsverletzung“ wird unter Fristsetzung ein hoher Betrag für Anwaltskosten verlangt.

Ein solcher Anspruch besteht nicht!
Geben Sie keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab!
Überweisen Sie kein Geld!

Der Rechtsanwalt beruft sich im Namen einer psychotherapeutischen Mandantin darauf, dass es wettbewerbsschädigendes Verhalten sei, wenn die Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit nicht erfüllt werde. Denn diese verursache Kosten, die seine Mandantin, nicht aber auch die Kollegen/innen hätten. Für die Abmahnung würden umgehend Anwaltsgebühren fällig, die den „Rechtsverletzern“ zu Last fielen.

Offenbar wurde gar nicht überprüft, ob dieser Vorwurf überhaupt zutrifft; die PP/KJP-Praxen erfüllen in aller Regel sehr wohl die Pflicht der telefonischen Erreichbarkeit. 

Die Regelung der Psychotherapie-Richtlinie zur telefonischen Erreichbarkeit soll dem Patientenwohl dienen und hat keinerlei marktregulierende Aufgabe. Der Vorwurf einer Wettbewerbsrechtsverletzung ist damit hinfällig und zudem falsch.

Mitglieder können ein Reaktionsschreiben auf die Abmahnungen im internen Bereich der Homepage unter „Materialien zum Downloaden“ -> „Reform der Psychotherapie-Richtlinie“ herunterladen (Bitte beachten Sie, dass Sie eingeloggt sind). Wenn Sie das Schreiben als Fax senden und das Sendeprotokoll aufbewahren, reicht dies als Zugangsnachweis. Ein Nicht-Reagieren ist ebenfalls möglich.

Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Psychotherapeutenkammern in Bayern, Hessen und RLP, wie auch die Landesgruppe der DPtV Hessen mit einem Mailing stellen hierzu ebenfalls kurzfristige Informationen zur Verfügung.