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  • Veröffentlichungsdatum 16.04.2019
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Honorarbescheid - unbedingt Widerspruch einlegen!

Legen Sie gegen den Honorarbescheid 4/2018 unbedingt Widerspruch ein!

Die Nachvergütung der Honorare ab dem 1.7.2018 um ca. 10 % ist zwar zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, im Honorarbescheid für das Quartal 4/2018 Ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung, den Sie in diesen Tagen erhalten, jedoch noch nicht umgesetzt.

Der Beschluss befindet sich im schriftlichen Unterschriftsverfahren und steht noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Das bedeutet, dass die Honorare derzeit noch nach altem - rechtswidrigen - Muster berechnet werden. Deshalb muss der aktuelle Honorarbescheid 4/2018 mit einem Widerspruch offengehalten werden. Denn wenn dieser Bescheid bestandskräftig wird, geht die Nachvergütung von ca. 10 % unwiederbringlich verloren!

Das Muster für den Honorarwiderspruch für das Quartal 4/2018 finden Sie im Mitgliederbereich (bitte einloggen).

Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen Ihrer Landesgruppen.