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  • Veröffentlichungsdatum 12.04.2019
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Honorarerhöhung psychotherapeutischer Leistungen

Jetzt offiziell: Die Gesprächsleistungen des Kapitels 35 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werden um ca. 10 % aufgewertet. Die Vergütung der Neuropsychologischen Therapie wird diesen Leistungen angeglichen und der Zuschlag für die genannten Leistungen deutlich weiterentwickelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht den EBM für das Quartal 2-2019, der nun erstmalig die zwischen den Vertragspartnern KBV und dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) geeinten Honorarabschlüsse berücksichtigt.

Damit reagieren die Vertragspartner auf die vor dem Bundessozialgericht durch die Verbände erstrittenen Verbesserungen der Vergütung dieser Leistungen. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen in den Gremien der Selbstverwaltung die sich für eine stringente Umsetzung eingesetzt haben.

Im Mitgliederbereich finden Sie weitere Informationen zur Neubewertung der Gesprächsleistungen im EBM der zurückliegenden Quartale sowie zu Hintergründen und Bewertungen.