Aktuelles
Infomail Nr. 02/2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben:
Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein.
Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen.
Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.
Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:
Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.
Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!
Im Honorarabrechnungsbescheid für das Quartal 3-2023 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt. Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen mit dieser InfoMail entsprechende Widerspruchsmuster als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch, siehe Anhang, zur Verfügung.
- Widerspruchsmuster gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als Word-Dokument
- Widerspruchsmuster gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als pdf-Dokument
- Widerspruchsmuster gegen TI-begründete Honorarkürzungen zum Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als Word-Dokument
- Widerspruchsmuster gegen TI-begründete Honorarkürzungen zum Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als pdf-Dokument
Sobald wie weitere Ergebnisse von anhängigen Musterverfahren vorliegen haben, werde wir Sie in gewohnter Weise informieren.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auch über anstehende Veranstaltungen der Landesgruppe Nordrhein informieren:
Veranstaltungen der Landesgruppe Nordrhein 2024 / 1. Halbjahr
Datum | Veranstaltung | VA-Nr. |
28.02.24 | „DiGAs“ – Apps auf Rezept verordnen, verstehen und berufspolitisch einordnen | 2024.02 |
05.03.24 | Einführung in die Psychotherapie mit trans* Menschen | 2024.03 |
07.03.24 | Mitgliederversammlung Wir werden um 18:00 Uhr mit einem interessanten Vortrag zu einem aktuellen berufspolitischen Thema starten und im Anschluss, ca. 19:30 Uhr, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. | 2024.04 |
25.04.24 | Anstellungsverhältnisse in Praxen und MVZ | 2024.06 |
16.05.24 | Praxisübergabe und -übernahme sicher gestalten | 2024.07 |
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur über unser Anmeldeportal möglich ist. Klicken Sie hierzu bitte in der Übersicht auf die entsprechende Veranstaltung.
Aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie immer auf der Veranstaltungsseite unserer Homepage: dptv – Die DPtV – Landesgruppen – NRW Nordrhein – Veranstaltungen – die jeweilige Veranstaltung
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Landesvorstand der DPtV Nordrhein
Andreas Pichler • Dorothea Bodmann • Dr. Josepha Katzmann • Dr. Miriam Köhler • Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Sascha Reiners • Olaf Wollenberg • Martin Zange