Aktuelles
InfoMail Nordrhein Nr. 06/2023 - Widerspruch gegen den Honorarbescheid zu Q1/2023 und der Nachvergütung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben:
Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein.
Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Haben Sie den Bescheid also z.B. am 28.07. erhalten, muss der Widerspruch am 28.08. bei der KV eingegangen sein. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.
Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:
Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.
Die im aktuellen Honorarabrechnungsbescheid aufgeführte Nachvergütung für die Quartale III/2022 und IV/2022 muss mit einem zusätzlichen Ergänzungswiderspruch beantwortet werden, daher senden Sie bitte beide Widerspruchsmuster an die KVNO. Sollten Sie bereits vorab ein älteres Widerspruchsmuster für den Honorarabrechnungsbescheid für das 1. Quartal 2023 verwendet haben, bitten wir Sie, die beigefügten aktualisierten Widerspruchsmuster fristwahrend zusätzlich an die KVNO zu übermitteln.
Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!
Im Honorarabrechnungsbescheid für das Quartal 1-2023 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt. Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen mit dieser InfoMail entsprechende Widerspruchsmuster als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch.
Hier finden Sie die Widerspruchsmuster (bitte denken Sie daran, sich einzuloggen!):
- Widerspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als Word-Dokument
- Widerspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als pdf-Dokument
- Ergänzungswiderspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 bzgl. der Nachvergütung als Word-Dokument
- Ergänzungswiderspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 bzgl. der Nachvergütung als pdf-Dokument
- Widerspruch gegen TI-begründete Honorarkürzungen zum Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als Word-Dokument
- Widerspruch gegen TI-begründete Honorarkürzungen zum Honorarabrechnungsbescheid zu Q1/23 als pdf-Dokument
Zu guter Letzt möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf unsere Seminarangebote im 2. Halbjahr 2023 aufmerksam machen:
Veranstaltungen der Landesgruppe Nordrhein 2023 / 2. Halbjahr
Datum | Veranstaltung | VA-Nr. |
05.09.23 | 2023.10 | |
06.09.23 | „DiGAs“ – Apps auf Rezept verordnen, verstehen und berufspolitisch einordnen M.Sc. Sascha Reiners - online | 2023.11 |
25.09.23 | Berufsstart – Was passt zu mir? Infos für PiAs und Neu-Approbierte | 2023.12 |
28.09.23 | Jobsharing für Fortgeschrittene RA Christian Pinnow - Intercity Hotel Düsseldorf | 2023.13 |
19.10.23 | Praxisübergabe und -übernahme sicher gestalten RA Christian Pinnow - Intercity Hotel Düsseldorf | 2023.14 |
26.10.23 | Elternzeit und Praxisführung - wie geht das zusammen? RA Christian Pinnow - online | 2023.15 |
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur über unser Anmeldeportal möglich ist. Klicken Sie hierzu bitte auf die entsprechende Veranstaltung.
Über aktuelle Veranstaltungen der Landesgruppe Nordrhein werden Sie in unseren Infomails und Rundbriefen und auf unserer Homepage informiert.
www.dptv.de – Die DPtV – Landesgruppen – NRW Nordrhein – Veranstaltungen
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand der DPtV Nordrhein
Andreas Pichler • Dorothea Bodmann • Dr. Josepha Katzmann • Dr. Miriam Köhler • Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Sascha Reiners • Olaf Wollenberg • Martin Zange