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  • Veröffentlichungsdatum 21.05.2018
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Juristische Stellungnahme zur Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur Humanistischen Psychotherapie

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat in seinem Gutachten vom 11. Dezember 2017 der Humanistischen Psychotherapie keine wissenschaftliche Anerkennung ausgesprochen (siehe Seite 32 des Gutachtens). Die Gesprächspsychotherapie wurde als Psychotherapiemethode in diesem Antrag auf Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie aufgeführt. Darüber hinaus hat der Wissenschaftliche Beirat neu für die Gesprächspsychotherapie als Psychotherapieverfahren geurteilt (für diese Überprüfung wurde allerdings explizit kein Antrag gestellt).

Gegenstand der juristischen Überprüfung sind die Konsequenzen dieses neuen Gutachtens für die bereits wissenschaftlich anerkannte Gesprächspsychotherapie.

Die Gesprächspsychotherapie war vom Wissenschaftlichen Beirat zuvor am 16.09.2002 aufgrund der damaligen Kriterien als wissenschaftlich anerkannt und zur vertieften Ausbildung empfohlen worden. Folgende Fragen werden dazu gestellt:

  • Ist es zulässig, dass der Wissenschaftliche Beirat eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte wissenschaftliche Anerkennung für ein Psychotherapieverfahren wieder entziehen kann? (Dies auch unter Berücksichtigung der sonstigen gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung zum Bestandsschutz von Zulassungen/Anerkennungen im Bereich des Gesundheitswesens, z.B. bei Medikamenten oder anderen Behandlungsmethoden)
  • Unter welchen formalen (gesetzlichen, untergesetzlichen oder aus der Rechtsprechung entwickelten) Voraussetzungen ist ein solcher Entzug einer wissenschaftlichen Anerkennung möglich?
  • Wer darf einen solchen Antrag zur Überprüfung stellen?
  • Ist diese Entscheidung zur Gesprächspsychotherapie des Wissenschaftlichen Beirates im Einklang mit seinem eigenen Methodenpapier erfolgt?