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  • Veröffentlichungsdatum 04.03.2019
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Kabinettsentwurf zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes beschlossen

In einer ersten Pressemeldung am 28.2. wurde der Kabinettsentwurf von der DPtV begrüßt und die Unterstützung für den weiteren Gesetzgebungsprozess angekündigt. Am 27.02.2019 hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Zukünftig soll es ein fünfsemestriges Masterstudium Psychotherapie geben, das zur Approbation führt und an das sich eine verfahrensorientierte und altersgruppenspezifische Weiterbildung zum (Fach-)Psychotherapeuten anschließt. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll der neue Studiengang erstmals im Wintersemester 2020 angeboten werden. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll in der 2. Jahreshälfte 2019 verabschiedet und ab dem 1. September 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf ermöglicht eine (noch) umfassendere Qualifizierung für den ambulanten und stationären Bereich und somit eine verbesserte psychotherapeutische Versorgung. Die Situation der Ausbildungsteilnehmer/innen würde sich als künftige Weiterbildungskandidat/innen (PiW) deutlich verbessern, da diese mit der Approbation nach dem Psychotherapiestudium einen berufs- und arbeitsrechtlichen Status erhalten würden. Damit können die Neuapprobierten (noch ohne Fachkunde) als PiW in der Weiterbildungszeit psychotherapeutisch tätig werden und damit in Form von Angestelltenverhältnissen auch eine Vergütung erhalten.  Durch das Gesetz wird die Finanzierung der Weiterbildungstherapien durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichergestellt.  Eine ausführliche Stellungnahme der DPtV zum Kabinettsentwurf folgt.