Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 04.07.2019
  • Ort
  • Art Meldung

Kartellamt sieht nach Darlegungen der Gematik keinen Anfangsverdacht auf Preisabsprachen

DPtV bat Bundeskartellamt um Prüfung, ob Anbieter der Konnektoren unzulässige Preisabsprachen getroffen haben – Stellungnahme der Gematik verweist pauschal auf Finanzierungsvereinbarung der Spitzenverbände und sieht keinen Verdacht für Preisabsprachen der TI-Anbieter

Am 4. Juni 2019 informierten wir Sie darüber, dass wir bei der Erstellung der Preisübersicht für die TI-Anbieter festgestellt hatten, dass nahezu alle Anbieter identische Preise für die Konnektoren und deren Anbindung an die Praxissoftware erheben, weshalb wir den Sachverhalt dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorlegten. Zwischenzeitlich hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es die Gematik um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt bittet. Mittlerweile hat uns das Bundeskartellamt zurückgemeldet, dass sich aus den Darlegungen der Gematik kein Anfangsverdacht auf eine Preisabsprache ergeben habe. Die identischen Preise aller Anbieter würden sich allein dadurch ergeben, dass die Finanzierung der Ausstattungskosten der Leistungserbringer gemäß der Finanzierungsvereinbarung der Spitzenverbände durch die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe bestimmter Erstattungspauschalen erfolge. Da uns diese Auskunft nicht zufriedenstellt planen wir diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit heranzutreten.