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  • Veröffentlichungsdatum 08.02.2018
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Koalition will die Ausbildungsreform der Psychotherapeuten zügig abschließen

Nach langen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD heute auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Koalitionspartner haben sich für die neue Legislaturperiode u.a. vorgenommen, die Novellierung der Ausbildung der bisherigen Psychologischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung zügig abzuschließen.

Erfreulicherweise versichern die Koalitionspartner weiter, dass bereits eingeleitete Verbesserungen der Versorgung psychisch Kranker, insbesondere die Schaffung einheitlicher und hinreichender Personalstandards in Krankenhäusern in den nächsten vier Jahren mit Nachdruck umgesetzt werden.

Das Thema der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen findet auch an anderen Stellen Eingang in den Koalitionsvertrag:

So soll die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessert werden, indem die Schnittstellenprobleme der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigt werden um eine bessere Kooperation und Koordination zu erreichen. In diesem Zusammenhang bekennt sich die Politik dazu, die psychosozialen Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherzustellen.

Ferner erkennen die Koalitionspartner, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz neben guter medizinischer Versorgung vor allem soziale Anbindung benötigen. Die Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ soll mit den relevanten Akteuren weiterentwickelt werden.

Daneben soll der Bereich Arbeitsschutz mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüft werden. Hierzu sollen die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin besonders mit Blick auf psychischen Erkrankungen ausgewertet werden.

Insgesamt soll die Forschung zu psychischen Erkrankungen verbessert und ausgebaut werden.

Bei folgenden Themen wird die Psychotherapie nicht explizit erwähnt, wir sehen aber Möglichkeiten, die Belange der Psychotherapeuten deutlich einzubringen:

Die Koalition will darauf drängen, dass die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet wird. Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) sollen reformiert, die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergütet werden.

Zur Verbesserung der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten will die Koalition das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden erhöhen – das wird auch die Psychotherapiepraxen betreffen.

Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut und bis 2021 die elektronische Patientenakte eingeführt werden. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung sollen dabei auf den Prüfstand gestellt werden – auch dieser Herausforderung werden sich Psychotherapeuten stellen müssen.

Neue Gesundheitsministerin soll Frau Annette Widmann-Mauz werden.