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  • Veröffentlichungsdatum 29.11.2017
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Krankenkassen rationieren Psychotherapie

Online-Umfrage DPtV - Pressemitteilung 17/2017

Berlin, 29.11.2017. Eine aktuelle Online-Umfrage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) bestätigt: Die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten auf einen Therapieplatz sind weiterhin zu lang. „Weder die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung im Ruhrgebiet noch die Entscheidung des Bundesschiedsamtes zur Vermittlung von Therapieplätzen nehmen die Realität wirklich ernst“, kritisiert Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV. „Das Verhalten der Krankenkassen ist angesichts anhaltender Versorgungsengpässe unverständlich“.

In der am Montag vorgestellten Umfrage wurde u.a. ermittelt, wie lange Patienten von der ersten Anfrage bis zum Therapiebeginn warten müssen. Es zeigte sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen psychotherapeutischer Versorgungsdichte (Psychotherapeuten/100.000 Einwohner) und Wartezeiten. Sichtbar wird auch, dass nur in den Großstädten mit einer höheren psychotherapeutischen Versorgungsdichte einigermaßen vertretbare Wartezeiten bestehen. Die Wartezeiten außerhalb der Städte und deren näherer Umgebung sind fast doppelt so hoch wie in den Großstädten.

„Bundesweit warteten die Patienten danach durchschnittlich 15,3 Wochen auf den Beginn ihrer Behandlung, im Ruhrgebiet deutlich länger, gefolgt von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern, Saarland und Thüringen“, führt der stellvertretende Bundesvorsitzende, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, aus. „Nach unseren Ergebnissen liegt das Ruhrgebiet hinsichtlich der Länge der Wartezeit an erster Stelle. Die vom G-BA beschlossenen 85 neuen Psychotherapeutensitze sind nicht annähernd ausreichend, um die Defizite in der Versorgung auszugleichen. Eine Anhebung um mindestens 300 Sitze wäre dringend geboten, um die psychotherapeutische Versorgung wenigstens auf das Niveau der im Bundesgebiet geltenden Bedarfsplanungskriterien anzuheben“.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.11.2017 die Aufhebung des Sonderstatus des Ruhrgebietes beschlossen, hat aber eine neue Sonderregelung eingeführt, die für die psychotherapeutische Versorgung weiterhin eine schlechteres Versorgungsniveau vorsieht als im übrigen Bundesgebiet. Auch ein vom G-BA beauftragtes Gutachten des IGES-Instituts vom Juni 2017, das die Versorgungssituation im Ruhrgebiet analysiert hat, konnte keine tragfähigen Argumente feststellen, die eine Schlechterstellung des Ruhrgebietes rechtfertigen würden.

„Die jetzt vorgesehene Vermittlung von probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestelle ist fachlich nicht sinnvoll und kann das Problem nicht lösen“, betont Hentschel. Auf Initiative der Krankenkassen hat das Bundesschiedsamt am 07.11.2017 die Vermittlung der Probatorik – also der ersten Sitzungen einer Richtlinien-Psychotherapie – durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen beschlossen.

„Es mangelt weiterhin an einer ausreichenden Anzahl von Behandlungsplätzen. Die Krankenkassen fordern die Vermittlung der Therapie, stellen jedoch die Mittel dafür nicht zur Verfügung. Hier findet eine Rationierung zu Lasten der Patienten statt, über die öffentlich diskutiert werden muss“, fordert Lubisch. „Die Verantwortlichen sind dringend daran zu erinnern, dass die Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit leidender Menschen im Vordergrund stehen muss und es dazu realistischer Lösungen bedarf.“