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  • Veröffentlichungsdatum 02.09.2015
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KV Nordrhein ermittelt positive Bewertungen des ADHS-Vertrags Nordrhein

Der seit 2010 laufende Versorgungsvertrag für Kinder und Jugendliche mit ADHS der AOK Rheinland/Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und der Psychotherapeuten in Nordrhein wird von den Vertragspartnern und Patienten als erfolgreich beschrieben. In den letzten drei Jahren haben mehr als 2000 Versicherte am ADHS-Vertrag teilgenommen. Diese werden von 180 Kinder- und Jugendärzten sowie von etwa 30 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Region Nordrhein betreut.

Der Pressemitteilung der KVNo vom 17.06.2015 ist zu entnehmen, dass die Vertragspartner des ADHS-Vertrags in Nordrhein eine „positive Zwischenbilanz“ ziehen. Die Befragung der Eltern, Kinder und teilnehmenden Behandler ergab, dass alle o.g. Parteien mit den Ergebnissen des ADHS-Vertrags insgesamt zufrieden sind. Etwa 63 Prozent der befragten Eltern bewerteten insbesondere die Treffen mit den Kinder- und Jugendärzten beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als hilfreich und würden wieder am Vertrag teilnehmen. Positiv bewertet wurden auch die Einbeziehung von Bezugspersonen in die vertraglich festgelegte psychotherapeutische Behandlung der Kinder und Jugendlichen und die angebotene Samstagssprechstunde.

Die gesamte Behandlung im Rahmen des Versorgungsvertrags dauert maximal 3 Jahre und schließt Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21 Jahren) ein. Den Teilnehmenden wird eine frühzeitige, zeitlich intensive und stark vernetzte Behandlung durch Kinder- und Jugendärzte beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten angeboten. Es werden außerdem Elternabende und Trainingsseminare für Bezugspersonen wie Eltern, Lehrern und Geschwister angeboten. Im ADHS-Vertrag wird Psychotherapie der Behandlung mit Medikamenten vorgezogen. Wenn doch nötig, bleibt die Verschreibung von Medikamenten solchen Ärzten vorbehalten, die ausreichend Erfahrung mit der Behandlung von ADHS gesammelt haben. Kinder- und Jugendärzte, die dem Vertrag beitreten möchten, müssen in den letzten beiden Jahren pro Quartal mindestens 30 ADHS-Patienten behandelt haben. Die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten erhalten eine höhere Vergütung als im Kollektivvertrag.

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