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  • Veröffentlichungsdatum 13.05.2015
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Leitlinie zur Behandlung von Depression bei Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung

Neue S3-Leitlinie zur palliativmedizinischen Versorgung

Im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie wurde aktuell die unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin erarbeitete S3-Leitlinie vorgelegt. Hauptthemen sind Atemnot, Schmerz, Obstipation, Depression, Kommunikation, Sterbephase und Versorgungsstrukturen.

In Bezug auf die Depression wird als Aufgabe der Leitlinie benannt, „die Depression als komorbide Problematik im Kontext unheilbarer Krebserkrankungen differentialdiagnostisch im Sinne der ICD-10-Klassifikation einzugrenzen und entsprechend der Diagnose geeignete Behandlungsmaßnahmen einzusetzen“. Die depressiven Symptome sollen differenzialdiagnostisch gründlich daraufhin überprüft werden, ob sie einer Anpassungsstörung, einer Dysthymie, einer depressiven Episode, einer organisch depressiven Störung oder einer Trauerreaktion zuzuordnen sind.

Für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung und diagnostizierter Depression werden Therapiegrundsätze dargestellt, die sich an der S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression orientieren: Psychotherapie soll zur Behandlung leichter bis mittelschwerer depressiver Episoden angeboten werden, bei akuten schweren depressiven Episoden soll eine Kombinationsbehandlung mit medikamentöser Therapie und Psychotherapie angeboten werden etc. Wichtig ist, dass eine Behandlung der Depression auch bei Patienten mit kurzer Lebensprognose von wenigen Wochen erfolgen soll. Grundsätzlich sollen Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung und Depression neben einer effektiven palliativmedizinischen Symptomkontrolle eine professionelle psychosoziale Betreuung erhalten. Für die psychoonkologische Versorgung von Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung und Depression wird weiterhin auch auf die S3-Leitlinie Psychoonkologie verwiesen.

Zum Thema der psychotherapeutischen Versorgung sterbender Menschen äußerte sich kürzlich auch das Bundeskabinett mit dem Beschluss eines Entwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)“. Dieses soll dazu beitragen, dass alle Menschen unabhängig von der Frage, wo sie ihre letzte Lebenszeit verbringen, adäquat versorgt und begleitet werden. Tatsächlich bestehen real große Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten, v.a. bei Bewohnern von Pflegeheimen. In die konkreten Beratungen zur vertraglichen Gestaltung der Hospiz- und Palliativversorgung soll zukünftig die Bundespsychotherapeutenkammer einbezogen werden.

Die Leitlinie zur palliativmedizinischen Versorgung finden Sie hier.