Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 03.04.2017
  • Ort
  • Art Meldung

Neue Abrechnungsziffern für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung im EBM

Seit dem 1. April 2017 gibt es zahlreiche Neuerungen für psychotherapeutische Praxen  im GKV-System. Insbesondere wurden neue Abrechnungsziffern für die neuen Leistungen der reformierten Psychotherapie-Richtlinie eingeführt. Zur unzureichenden Honorierung beachten Sie bitte unsere aktuelle Pressemitteilung und die Hinweise zu Protest-Möglichkeiten.

Hier ein Überblick zu den neuen Abrechnungsziffern:

Die Psychotherapeutische Sprechstunde erhält die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 35151 mit der Bewertung von 406 Punkten (42,75 Euro) je vollendete 25 Minuten.

Die   Psychotherapeutische Akutbehandlung erhält die GOP 35152 ebenfalls mit der Bewertung von 406 Punkten (42,75 Euro) je 25 Minuten.

Die Sprechstunde und Akutbehandlung werden zum Erreichen der Punktzahlgrenzen bei den Strukturzuschlägen berücksichtigt und erhalten als Zuschlag die neue GOP 35254 mit der Bewertung von 69 Punkten (7,27 Euro) je 50 Minuten. Dieser Zuschlag wird ebenso wie die anderen Zuschlge erst ab der halben Maximalauslastung der Praxis wirksam und dann auch nur abgestaffelt, je nach der im entsprechenden Quartal erreichten Punktzahlmenge. Die Strukturzuschläge werden quartalsweise von der regionalen KV bei der Abrechnung selbstständig zugesetzt.

Für Probatorische Sitzungen gelten folgende neue Bestimmungen: Die Leistung "Probatorik" bei Erwachsenen darf nicht mehr 5x, sondern in allen Verfahren maximal 4-mal, bei Kindern- und Jugendlichen maximal 6-mal abgerechnet werden.

Für die Gruppentherapie gibt es  bei allen psychotherapeutischen Richtlinienverfahren die Möglichkeit, Kleingruppen (3-4 Teilnehmer) und Großgruppen (5-9 Teilnehmer) abzurechnen.

Zum 01.07.2017 werden dann neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für das ganze Kapitel 35 im EBM vergeben. Erst dann ist eine Kennzeichnung der KZT 1 und KZT 2 durch getrennte Ziffern möglich. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Gruppentherapie nach individueller Teilnehmerstärke abgerechnet werden (je eine Ziffer für 3 TN, 4 TN, 5 TN usw.). Entsprechend viele Abrechnungsziffern müssen eingefügt werden (>60 Ziffern alleine für die Gruppentherapie!). Nach jetzigem Verhandlungsstand wird dadurch die Gruppentherapie finanziell stärker unterstützt.

Als Übergangsregelung ist in den aktuellen EBM- Änderungen hinterlegt, dass bei vor dem 01.04.2017 begonnenen probatorischen Sitzungen die alten Höchstgrenzen von 5 bzw. 8 Sitzungen gelten, ebenso gilt für vor dem 1.4. beantragten Kurzzeittherapien die Höchstgrenze von 25 Sitzungen. Die meisten KVen haben auf der jeweiligen Homepage KV-spezifische Informationen (z.B. zum Formularversand) hinterlegt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie  auf der Homepage der DPtV unter Psychotherapie-Richtlinie.

Die ausführlichen Beschlüsse und entscheidungserheblichen Gründe zur Vergütung lesen Sie auf der Webseite des Bewertungsausschusses 

Mehr zu den neuen EBM Regelungen finden Sie auf der Homepage der KBV.