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  • Veröffentlichungsdatum 03.08.2016
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Online-Video-Schulung: Kostenerstattung in der psychotherapeutischen Praxis - Eine Einführung

Die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sind in vielen Regionen lang, immer mehr Versicherte suchen auf dem Weg der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V eine unaufschiebbare Psychotherapie. So können sie sich von Psychotherapeuten, die eine Privatpraxis führen, behandeln lassen und die dafür entstandenen Kosten bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse geltend machen.

Die Patienten haben einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten, jedoch gibt es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen dem Antrag auf Kostenerstattung stattgeben müssen. Kostenerstattung ist und bleibt stets eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Die Erfahrung zeigt, dass die Versicherten ebenso wie die Psychotherapeuten in die Situation von Bittstellern kommen, die von intransparenten und wechselhaften Entscheidungen von Krankenkassenmitarbeitern abhängig sind.

In der Online-Schulung schildern die drei in der Kostenerstattung und in der Berufspolitik erfahrenen Referentinnen ihre Erfahrungen, geben Tipps und Argumentationshilfen, erklären die Antragstellung, den Umgang mit  Dringlichkeitsbescheinigung, Abtretungserklärung, Rechnungsstellung etc. Außerdem werden

  • die für die Praxis relevanten rechtlichen Hintergründe leicht und verständlich dargestellt,
  • mögliche Lösungsansätze für typischerweise auftretende Hürden im Antragsverfahren erläutert,
  • Hinweise für zusätzliches Informationsmaterial zur vertieften Auseinandersetzung mit den verschiedenen Themen und Unterstützungsangebote vorgestellt.

Das Online-Seminar bezieht sich mehrfach auf das DPtV-Handbuch “Psychotherapie in der Kostenerstattung - Erläuterungen und Arbeitshilfen”. Es enthält einige der im Video vorgestellten Musterformulare und ist auch für Nicht-DPtV-Mitglieder erwerbbar. Bestellen Sie online unter www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/informationen/materialien-zum-bestellen/onlinebestellung/

Eigentliches Ziel bleibt eine angemessene Bedarfsplanung, die ausreichend Psychotherapeuten zulässt und Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung überflüssig macht.

 

Referentinnen: Dipl.-Psych. Kerstin Sude, Dipl.-Psych. Maria Konnikova, Dipl.-Psych. Amelie Thobaben

  • Video: Kostenerstattung