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  • Veröffentlichungsdatum 26.02.2016
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PEPP „gebremst“

Verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung unter Einbeziehung aller Berufsgruppen

Am 18. Februar 2016 trafen sich zum PEPP-Dialog Vertreter/innen der Gesundheitspolitik: Hermann Gröhe (Bundesgesundheitsminister v. der CDU), Dr. Georg Nüßlein (stellvertretender Vorsitzender CDU/CSU), Professor Dr. Karl Lauterbach (stellvertretender Vorsitzender SPD), Maria Michalk (gesundheitspolitische Sprecherin CDU/CSU) und Hilde Mattheis (gesundheitspolitische Sprecherin SPD). In einer Dialogsitzung mit Vertreter/innen von Fachverbänden aus Psychiatrie und Psychosomatik sowie Akteuren der Selbstverwaltung einigte man sich gemeinsam auf neue Eckpunkte und eine Neuausrichtung zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Zusammengefasst gelten folgende Eckpunkte, die bis 2020 verbindlich umgesetzt werden sollen:

  • Mehr Transparenz, notwendige systematische Veränderungen sind zu prüfen
  • Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung und des Hometreatment
  • Regionale Verhandlungspartner/innen vor Ort stärken
  • Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten
  • Bedarfs- und leistungsgerechte Budgets, d.h. Ausgestaltung als “Budgetsystem”
  • Qualitätsvorgaben des G-BA wie auch S3-Leitlinien werden beachtet
  • Das System der PIA (Psychiatrische Institutsambulanz) bleibt unberührt, keine Bereinigung der ambulanten Gesamtvergütung

Am allerwichtigsten ist aus DPtV-Sicht die Vereinbarung von verbindlichen Mindestvorgaben für die Personalausstattung. Basis dafür soll die 100%ige Umsetzung der PsychPV sein. Der G-BA wird beauftragt, diese Mindestvorgaben unter Berücksichtigung von Leitlinien und Qualitätsvorgaben festzulegen.
Die Vorschläge werden weitgehend positiv beurteilt, u.a. auch von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++ca863fb0-d705-11e5-b00a-5254008a33df und von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/verbindliche-3.html

Die DPtV begrüßt, dass der Fokus damit wieder auf eine qualitativ hochwertige Versorgung von psychisch kranken Patientinnen und Patienten gesetzt wird.

Allerdings werden nur in wenigen Kliniken die Personalvorgaben vollständig eingehalten. Die (PEPP-)Kalkulationshäuser waren zudem nicht tarifgebunden, dies sollte nachgebessert werden. Die DPtV fordert, dass bei der Entwicklung neuer Personalvorgaben die Einbeziehung unserer Berufsgruppen gewährleistet sein muss. Da die Psych-PV aus 1990 stammt, werden die 1999 geschaffenen Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht abgebildet. Deshalb bedarf es eines besonderen Augenmerkes, dass die beiden Berufsgruppen und die psychotherapeutischen Behandlungsstandards in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Außerdem sollten vorhandene ambulante psychotherapeutische Versorgungsstrukturen bei der sektorenübergreifenden Versorgung stärker mitgedacht und einbezogen werden.

Im ‚Schütze-Brief‘ erschien ein Kommentar von Barbara Lubisch zu den neuen Vorschlägen für das PsychEntgeltSystem.