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  • Veröffentlichungsdatum 21.06.2017
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  • Art Pressemitteilung

Proteste der Psychotherapeuten erfolgreich - Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung

Krankenkassen lenken ein - Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV, VAKJP

Berlin, 21. Juni 2017. Nach massiven Protesten der Psychotherapeutenschaft hat der Bewertungsausschuss heute die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten „Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung“ auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Darüber hinaus wurde zumindest die Sprechstunde als grundversorgende Leistung anerkannt und erhält so die notwendige Förderung, die fachärztlichen grundversorgenden Leistungen laut EBM zusteht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.4.2017. „Wir begrüßen diesen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, erklären die Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Verband der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) heute in Berlin.

„Der Gesetzgeber hat die Psychotherapeuten mit diesen neuen Versorgungsangeboten stärker in die Versorgung und Versorgungssteuerung einbeziehen wollen - dieses kann nur mit einer angemessenen Vergütung der neuen Leistungen umgesetzt werden und darf nicht zu Lasten der Psychotherapeuten stattfinden“, erklärten sie übereinstimmend.

Der Beschluss des Bewertungsausschuss vom 29.3.2017 sah zunächst vor, die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung geringer zu vergüten als die psychotherapeutischen Behandlungsleistungen. Der GKV- Spitzenverband begründete diesen Schritt mit geringeren zeitlichen Aufwendungen, die diesen Leistungen unterstellt wurden.

Gemeinsam protestierten die Verbände DPtV, bvvp und VAKJP, die Bundespsychotherapeutenkammer, Landes- Psychotherapeutenkammern, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie regionale Kassenärztliche Vereinigungen und insbesondere die Kollegenschaft bei den Entscheidungsträgern GKV- Spitzenverband und dem unparteiischen Vorsitzenden und forderten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Beanstandung dieses Beschlusses auf.

Unter Vermittlung des Bundesministeriums für Gesundheit konnte der korrigierende Beschluss heute verabschiedet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kündigte an, ihre Klage gegen den ursprünglichen Beschluss vor dem Landessozialgericht Berlin/Brandenburg zurückzunehmen.

Der Bewertungsausschuss hat sich jedoch nicht dazu durchringen können, die Vergütung der neuen Leistungen dem tatsächlichen Aufwand entsprechend über das Niveau der genehmigungspflichtigen Leistungen anzuheben, die vor einer Behandlung verpflichtenden probatorischen Sitzungen besser zu vergüten und den Strukturzuschlag infrage zu stellen. Die Verbände sind sich einig, diese Anliegen weiter zu verfolgen und die begonnenen Klageverfahren weiter bis vor das Bundessozialgericht zu bringen.