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  • Veröffentlichungsdatum 12.02.2015
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Psychotherapeuten: Jetzt rechnen wir selbst!

Im Jahr 2012 pro Praxis 5.000 Euro zu wenig bezahlt - Gemeinsame Pressemitteilung

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist rechtswidrig. Trotz einschlägiger Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) verzögert der Bewertungsausschuss eine Neuberechnung der Psychotherapiehonorare. Der Bewertungsausschuss legt für die Leistungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, die Höhe der Honorare fest. Diese Verzögerungen wollen die Verbände der Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht länger hinnehmen und haben selber Berechnungen vorgenommen. Das Ergebnis: Pro durchschnittlicher psychotherapeutischer Praxis wurden alleine im Jahr 2012 rund 5.000 Euro zu wenig bezahlt.

Die Verbandsvorsitzenden Dipl.-Psych. Barbara Lubisch (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – DPtV), Dr. med. Martin Kremser (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – bvvp) und Uwe Keller (Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland – VAKJP) betonen: „Die nachträgliche Berechnung ist ein Schnäppchen für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen: Obwohl eigentlich alle Psychotherapeuten einen Anspruch auf diese höhere Vergütung hätten, muss sie nur an die ca. 50 Prozent aller Psychotherapeuten ausgezahlt werden, die Widerspruch eingelegt haben und sich nicht vor einem Klageverfahren gescheut haben.“

Der Hintergrund der Honorarforderungen der Psychotherapeuten ist: Seit mehr als fünf Jahren kommt der Bewertungsausschuss seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nach, die Psychotherapiehonorare an die Einkommensentwicklung der Honorare im fachärztlichen Bereich anzupassen. Um den Psychotherapeuten wenigstens ein Mindesteinkommen zu garantieren, hat das Bundessozialgericht (BSG) in einer ganzen Serie von Urteilen seit 1999 ein Mindesthonorar für die psychotherapeutischen Behandlung vorgeschrieben (Az.: B 6 KA 46/97, B 6 KA 23/03 R, B 6 KA 41/07 R). Seit 2009 fand keine Überprüfung mehr statt, mit der Folge, dass die Schere der Einkommen der Vergleichsfacharztgruppen und der Psychotherapeuten in unrechtmäßiger Weise auseinandergeht.

Auf Druck der Psychotherapeutenverbände hatte sich der Bewertungsausschuss in einem Beschluss vom 18. Dezember 2013 verpflichtet, die Psychotherapiehonorare bis zum 30.Juni 2014 rückwirkend für das Jahr 2012 neu festzulegen. Doch wurde ein Beschluss bis heute nicht gefasst. „Der Berechnungsweg für die Honorare nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist klar festgelegt, eine dermaßen lange Verzögerung ist nicht gerechtfertigt und nicht erklärlich“, betonen die Verbandsvorsitzenden. Darum haben die Verbände anhand öffentlich zugänglicher Zahlen und den bisherigen Beschlüssen des Bewertungsausschusses selbst errechnet, was ihnen zusteht: Die Bewertung einer genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistung im Jahre 2012 war um ca. sechs Euro zu niedrig (s. Anhang: Der Rechenweg), das entspricht rund 5.000 Euro pro Praxis.

Bereits im Herbst letzten Jahres hatten 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater in Berlin für Honorargerechtigkeit demonstriert. Die Psychotherapeuten mahnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, für eine ausreichende Finanzierung der Psychotherapie zu sorgen. Barbara Lubisch, Martin Kremser und Werner Singer, stellvertretender Vorsitzender der VAKJP, betonen: „Die Psychotherapeuten müssen endlich das ihnen zustehende Honorar bekommen. Das Hin- und Her- Geschiebe zwischen KBV, den Kassen und dem Institut des Bewertungsausschusses ist völlig inakzeptabel. Unsere eigenen, auf solider Basis angefertigten Berechnungen zeigen, dass die korrekte Berechnung unserer Honorare problemlos möglich ist. Wir werden nicht aufhören unsere Rechte einzufordern. Es ist für die Psychotherapeuten absolut unzumutbar, ihre Honorarforderungen wieder vor Gericht einklagen zu müssen.“

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – bvvp
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – DPtV
Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland – VAKJP