Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 23.05.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeuten-Weiterbildung: zu kurz gesprungen

GVSG: DPtV lobt Verbesserungen der Versorgung, sorgt sich um Nachwuchs

„Die geplanten Regelungen zur Weiterbildung gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz. Damit bleibt unsere große Sorge bestehen, wie der psychotherapeutische Nachwuchs gesichert werden kann. Ohne abgeschlossene Weiterbildung wird es keine Fachpsychotherapeut*innen geben“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), den Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Dieser wurde am Mittwoch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt. „Positiv sehen wir allerdings die Vereinfachungen bei der Beantragung von Kurzzeittherapien und den Verzicht auf einen Konsiliarbericht bei Vorliegen einer ärztlichen Überweisung“, betont Hentschel. „Auch die Vorschläge eines besseren Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen mit speziellen Schwierigkeiten durch Ermächtigung sind ein wichtiger Schritt.“

Finanzierungsregeln fehlen weiterhin

„Wir begrüßen, dass die Grundlagen für eine Anstellung von Weiterbildungsassistenten in Weiterbildungsinstituten nun geschaffen wurden – sowie die Möglichkeit, dass Weiterbildungsambulanzen direkt mit den Krankenkassen verhandeln können. Das sind wichtige Voraussetzungen zur Umsetzung der Weiterbildung“, sagt die Stv. Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Leider ist aber keine Regelung zur Behebung der finanziellen Deckungslücke vorgesehen. Auch die notwendige Regelung zur Ermöglichung der Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Psychotherapeut*innen fehlt völlig. Eine finanzielle Absicherung der stationären Weiterbildung ist ebenfalls nicht angedacht.“

Gute Ansätze zur besseren Versorgung

„Die Beantragung von Kurzzeittherapie wird durch den Wegfall der Zweiteilung vereinfacht und weniger bürokratisch. Wir schlagen vor, den Verzicht auf einen Konsiliarbericht bei ärztlicher Überweisung auszuweiten: Auch bei der Anschlussbehandlung nach einem Klinikaufenthalt sollte der Entlassbericht den Konsiliarbericht ersetzen“, sagt Hentschel. Ebenso sollte den Psychotherapeut*innen endlich die regelhafte Überweisungsbefugnis zur Verfügung stehen. „Sehr interessant ist der völlig neue Vorschlag einer Ermächtigung von Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen zur Behandlung von Patient*innen mit speziellen Schwierigkeiten. Die Vorschrift, mit einer speziellen Einrichtung (etwa Suchthilfe oder sozialpsychiatrischer Dienst) zu kooperieren, erscheint viel einfacher umsetzbar als die anspruchsvolle Netzbildung in der Richtlinie zur Komplexversorgung. Wir sehen darin eine gute Möglichkeit, die angesprochenen Patient*innen besser zu versorgen.“ Die DPtV sehe es zudem positiv, dass die eigene Bedarfsplanungsgruppe für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Gesetz vorgesehen ist. „Hier wird es dann auf die angemessene Umsetzung dieser Vorgabe ankommen“, sagt Hentschel.