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  • Veröffentlichungsdatum 25.06.2024
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Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird höher vergütet

Die ständige Gebührenkommission mit Vertreter*innen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, die Gebühren der UV-GOÄ zum 01.07.2024 um 4,22 % zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine weitere Stufe der linearen Gebührenerhöhung der UV-GOÄ, die 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren vereinbart wurde. Die Gebührenerhöhung orientiert sich an der Grundlohnsummen-Veränderungsrate und ist auf maximal 5 % begrenzt.

Die jährliche Erhöhung gilt für sämtliche psychotherapeutische Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind.

Diese kontinuierliche Steigerung der Honorare zum 1. Juli eines Jahres, zunächst mindestens bis 2027, bedeutet Honorarsicherheit für alle an der Unfallversicherung Beteiligten.

Das aktualisierte Gebührenverzeichnis ist in Kürze auf den Seiten der DGUV abrufbar.